Fahr- und Parkverbot für Motorfahrzeuge in Regensberg
Wie die Gemeinde Regensberg mitteilt, wird die Gemeinde ab dem 1. März 2022 das Waldgesetz umsetzen und das Parkieren auf Waldstrassen und Waldwegen büssen.
Kurz vor dem Lägernparkplatz mündet die Moosstrasse in die Boppelserstrasse. Diese Einfahrt wird gerne, insbesondere von Auswärtigen, als Parkplatz benutzt. Es handelt sich dabei jedoch um eine Waldstrasse.
Für Motorfahrzeuge gilt auf den Waldstrassen gemäss dem Bundesgesetz über den Wald in der ganzen Schweiz ein generelles Fahrverbot. Dieses dient dem Schutz des Waldes, der Tiere und der Naherholung. Dieses Fahrverbot muss nicht wie im Strassenverkehr signalisiert werden, sondern gilt übergeordnet.
Dieses Fahrverbot bedeutet auch, dass im Wald nicht parkiert werden darf. Um den Schutz des Waldes sicherzustellen, wird die Gemeinde ab dem 1. März 2022 das Waldgesetz umsetzen und das Parkieren auf Waldstrassen und Waldwegen büssen, gemäss Ordnungsbussenverfahren mit 100 Franken.
Parkplätze an der Riedstegstrasse
Anstelle des Waldes sollen die signalisierten Parkplätze des Lägernparkplatzes oder an der Riedstegstrasse genutzt werden. An Wochenenden mit erwartetem, erhöhtem Verkehrsaufkommen, setzt die Gemeinde zudem den Kreisverkehr ein und ermöglicht dadurch auch das Parkieren entlang der Boppelserstrasse.
Für Ausnahmebewilligungen des Fahrverbots auf Waldstrassen ist für das ganze Kantonsgebiet die Kantonspolizei zuständig.