Gemeinde Steinmaur genehmigt Staats- und Gemeindesteuern
Wie die Gemeinde Steinmaur meldet, genehmigte sie an der Sitzung vom 6. Februar 2023 die Jahresabrechnungen betreffend der Staats- und Gemeindesteuern formell.
An der Gemeinderatssitzung vom 6. Februar 2023 wurden die vom Steuersekretär vorgelegten und von den Behördenvertretern unterzeichneten diversen Jahresabrechnungen betreffend der Staats- und Gemeindesteuern und der Grundstückgewinnsteuern vom Gemeinderat formell genehmigt.
Aufgrund des Antrags des Steueramts konnte der Gemeinderat zwei Grundstückgewinnsteuerfälle ohne Ertrag und einen mit rund 17'000 Franken Ertrag veranlagen.
Infolge gesetzlicher Vorschriften (Erbfolge, Erbteilung, Auflösung Gütergemeinschaft) wurden vier Steueraufschübe gewährt.