Vorhaben Aushubdeponie «Steindler» auf unbestimmte Zeit sistiert

Der Gemeinderat Würenlos hat aufgrund der Ablehnung am 12. April 2021 entschieden, den Antrag auf Richtplananpassung auf unbestimmte Zeit zu aufzuheben.

Das Dorf Würenlos. - Nau.ch / jpix.ch

Aufgrund der deutlichen Ablehnung, die sich im kantonalen Mitwirkungsverfahren gegen die vorgesehene Aushubdeponie «Steindler» zeigte, hat der Gemeinderat Würenlos am 12. April 2021 entschieden, den Antrag auf Richtplananpassung auf unbestimmte Zeit zu sistieren. Der Betreibergesellschaft DEREBA AG wird - auf ihr Ersuchen hin - die Möglichkeit einer Mediation eingeräumt. Der Gemeinderat respektiert damit einerseits die Anliegen der Gegner und er gewährt der Gesuchstellerin andererseits nochmals eine Chance, das Vorhaben zu verbessern.

Die Regionale Planungsgruppe Baden Regio und der Gemeinderat Würenlos hatten dem Kanton Mitte 2018 beantragt, dass der Standort «Steindler» im kantonalen Richtplan als Standort für eine regionale Aushubdeponie festgelegt wird. Vorgesehen ist die Ablagerung von sauberem Aushubmaterial. Von September bis Dezember 2020 führte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau das Mitwirkungsverfahren zur Richtplananpassung durch. Insgesamt wurden beachtliche 3'161 Eingaben gemacht. Nur gerade 13 äussern sich zustimmend. Ablehnend haben sich unter anderen 1'159 Personen aus dem Kanton Aargau (hauptsächlich Würenlos) und 1'904 aus dem Kanton Zürich (hauptsächlich Otelfingen) geäussert.

Hauptkritikpunkte sind u. a., dass die Standortevaluation nicht vollständig offengelegt worden und der regionale Bedarf an Deponievolumen nicht gegeben sei, dass sich die geplante Deponie nicht harmonisch in die Landschaft eingliedern lasse, dass Mehrverkehr auf der Furttalstrasse entstehen könne und dass der Deponieperimeter zu nahe am Siedlungsgebiet von Otelfingen liege.

Die starke Ablehnung hat den Gemeinderat dazu bewogen, die Situation neu zu beurteilen. Aus einem rein ökologischen Standpunkt heraus erachtet es der Gemeinderat nach wie vor als sinnvoll, wenn sauberer Aushub aus der Region auch in der Region abgelagert wird und damit lange Lastwagenfahrten vermieden werden. Es macht aber keinen Sinn, das Verfahren für den Standort «Steindler» in der heute geplanten Form weiterzuführen. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die erforderliche Zonenplanänderung von der Gemeindeversammlung abgelehnt würde.

Deshalb hat der Gemeinderat seinen Antrag auf Richtplananpassung bis auf weiteres sistiert. Der DEREBA AG wird es überlassen, eine Mediation durchzuführen, um mit allen relevanten

Beteiligten, namentlich auch mit der heutigen Gegnerschaft des Vorhabens, eine konsensfähige Lösung herbeizuführen. Gelingt es der DEREBA AG, die Kritiker des Standorts «Steindler» zu einem Mediationsverfahren zu bewegen, um so ihre Anliegen abzuholen und in der Folge das Vorhaben derart anzupassen, dass es mehrheitsfähig ist, dann ist für den Gemeinderat eine Fortsetzung des Verfahrens denkbar. Andernfalls würde er endgültig gegen das Vorhaben entscheiden.

Eine Alternative zum Standort «Steindler» wäre für den Gemeinderat nach wie vor das bereits früher thematisierte Gebiet «Gchütt». Allerdings müsste der Kanton dazu das Lägernschutzdekret anpassen.