Frauenfeld

Vogelschutz: Helfer erfassen Nistplätze bedrohter Vogelart

Stadt Frauenfeld
Stadt Frauenfeld

Frauenfeld,

Mit einem Monitoring ab April 2025 will die Stadt Frauenfeld Nester geschützter Vogelarten erfassen und so deren Lebensraum langfristig sichern.

Die Hauptstrasse in Frauenfeld.
Die Hauptstrasse in Frauenfeld. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Frauenfeld informiert, erstellte sie gemeinsam mit dem Natur- und Vogelschutzverein Frauenfeld (NVV) 2018/2019 ein Inventar für Gebäudebrüter. In den Jahren 2025 und 2026 findet erneut ein Monitoring dazu statt. Ziel ist es, sämtliche Niststandorte dieser zunehmend bedrohten Vogelarten durch die Erfassung zu schützen.

Gemäss Verordnung des kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes ist die Mehlschwalbe seit dem 1. Januar 2017 als geschützte Art aufgeführt. Das bedeutet, dass diese Vögel nicht getötet, verletzt oder gefangen werden dürfen.

Niststandorte werden systematisch erfasst

Weiter ist es verboten, ihre Eier und auch ganzjährig ihre Nester oder Brutstätten zu beschädigen, zu zerstören oder zu entfernen. Aufgrund dieser neuen Bestimmung hat der NVV an den Stadtrat einen Antrag gestellt.

Das zuständige Departement hat daraufhin beschlossen, ein Inventar von Niststandorten von Gebäudebrütern in Frauenfeld zu erstellen. Darin werden nebst der Mehlschwalbe auch die Nistplätze der Rauchschwalben, Alpen- und Mauersegler, Turmfalken, Turmdohlen und Schleiereulen erfasst.

Durch die Inventarisierung soll erreicht werden, dass bei Umbauten und Renovationen keine geschützten Nester zerstört werden und dadurch die Vögel und ihre Brut besser geschützt sind.

Zugang zu Gebäuden gewähren

Die Inventarisierung der Gebäudebrüter beginnt Mitte April 2025 und dauert bis Ende September 2025. Freiwillige Helfer und Helferinnen vom Natur- und Vogelschutzverein Frauenfeld beobachten Hausfassaden, erstellen Listen und Pläne von Vögeln, die an Wänden oder im Bereich der Dächer von Gebäuden leben.

Das Amt für Hochbau und Stadtplanung bittet die Hausbesitzer, den Helfenden des NVV Zutritt zu den Liegenschaften zu gewähren, wenn diese durch Bäume oder andere Bauten verdeckt sind.

Die Helfenden tragen einen Ausweis des Amtes für Hochbau und Stadtplanung bei sich. Eine zweite Inventarisierung findet im nächsten Jahr ebenfalls von April bis September statt.

Nester von Gebäudebrütern melden

Wer Renovationen an Gebäuden mit Mehlschwalben-Nestern plant, sollte sich frühzeitig melden beim kantonalen Amt für Raumentwicklung, Abteilung Natur und Landschaft. Gerne nimmt der NVV auch Hinweise aus der Bevölkerung zu Nestern von Gebäudebrütern entgegen. Wer Standorte kennt, kann diese beim Amt für Hochbau und Stadtplanung melden.

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