Ueken erlässt ein allgemeines Parkverbot auf der Dorfstrasse

Für einen Teil der Dorfstrasse in Ueken gilt ein allgemeines Parkverbot. Einsprachen können vom 19. November bis 20. Dezember 2021 eingereicht werden.

Die Gemeindeverwaltung Ueken.
Die Gemeindeverwaltung Ueken. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat Ueken hat ein allgemeines Parkverbot für einen Teil der Dorfstrasse, Parzelle Nr. 705 erlassen. Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation bei der verfügenden Behörde einzureichen.

Der Entscheid des Gemeinderates samt Plan mit dem Bereich der verfügten Verkehrsbeschränkung liegt während der Einsprachefrist, vom 19. November bis 20. Dezember 2021, zur Einsichtnahme auf.

Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

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