Hundwil über Impfmöglichkeiten für Silvesterchläuse in Herisau

Wie die Gemeinde Hundwil mitteilt, gibt es vom Kanton extra Test- und Impfmöglichen, um am Brauch am 31. Dezember 2021 und 13. Januar 2022 teilnehmen zu können.

Hauptstrasse in Hundwil. - Nau.ch / Simone Imhof

In Appenzell Ausserrhoden wird am 31. Dezember 2021 der neue Silvester und am 13. Januar 2022 der alte Silvester mit der Tradition des Silvesterchlausens gefeiert, im Beisein von zahlreichen Einheimischen und Gästen.

Im vergangenen Jahr wurde auf den alten Brauch aufgrund der Corona-Pandemie weitgehend verzichtet. Sofern die aktuellen gesetzlichen Vorgaben auch Ende Jahr gelten, kann das Silvesterchlausen wieder stattfinden.

Der Kanton bietet zahlreiche Impfgelegenheiten an und schafft für die Silvesterchläuse zusätzliche Testmöglichkeiten.

Silvesterchlausen im Freien fast keine Einschränkungen

Für das Silvesterchlausen im Freien gibt es zurzeit fast keine Einschränkungen. So muss das Publikum die notwendigen Abstände einhalten und, falls dies nicht möglich ist, eine Maske tragen.

In den Innenbereichen wie Restaurants und öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten hingegen gilt strikte Zertifikatspflicht, die 3G-Regel. Für den Zutritt in diese öffentlichen Innenräume besteht die Zertifikatspflicht sowohl für Gäste als auch für die Silvesterchläuse.

Impfungen und Testmöglichkeiten

Damit das Brauchtum des Silvesterchlausens allen Chläusen offensteht, bietet der Kanton heute nicht nur die notwendigen Impfungen, sondern auch vor dem neuen und dem alten Silvester zusätzliche Testmöglichkeiten für die Chlausenschuppel an.

Neben den bereits bekannten Impfmöglichkeiten und Teststationen in Herisau (Bahnhofstr. 23: Montag und Mittwoch 11 bis 14 h und 16 bis 19 h, Donnerstag, Freitag und Samstag 11 bis 14 h und 16 bis 20 h) und Teufen (Bächli: Montag bis Freitag 9 bis 12 h und 13 bis 17 h, Samstag 9 bis 13 h) gibt es im Vorfeld des Silvesterchlausens am 30. Dezember 2021 und am 12. Januar 2022 eine zusätzliche Teststation in Urnäsch, Schulanlage, von 15 bis 20 Uhr.

Alle Öffnungszeiten der Testzentren und weitere Informationen sind auch unter online abrufbar.

Zertifikate werden vorausgesetzt

Die kostenpflichtigen Tests vor den beiden Silvestern ermöglichen, dass Silvesterchläuse dank den Zertifikaten die geltenden Regeln einhalten können.

Zertifikate werden vorausgesetzt, um Zutritt zu Innenräumen wie Gaststuben und Mehrzweckgebäuden zu erhalten – vorbehalten bleiben mögliche strengere Regeln aufgrund einer sich verschlechternden epidemiologischen Lage auf Ende des Jahres.

Dem Regierungsrat ist es wichtig, das Silvesterchlausen mit möglichst wenig Einschränkungen zu ermöglichen, unter Einhaltung der gültigen Covid-19-Regeln.

Die beste Voraussetzung dafür ist die Covid 19-Impfung. Deshalb empfiehlt der Regierungsrat allen noch nicht geimpften Personen eine möglichst baldige Erstimpfung.