Schönengrund fordert zum Zurückschneiden von Pflanzen auf
Die Bevölkerung von Schönengrund wird gebeten, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.

Wie die Gemeinde Schönengrund berichtet, ragen an einigen Stellen Äste der Bäume oder Sträucher in die Verkehrswege hinein und behindern den Verkehr. Bei Regenfällen und Schnee, wenn das Laub schwer wird, ragen solche Äste weit in die Fahrbahn oder in den Gehweg hinein oder herunter.
Besonders in Kurven oder Einmündungen wird die Sicht beeinträchtigt und es entstehen gefährliche Situationen. An vielen Orten werden zudem Signale und Hydranten verdeckt und die Strassenlampen können ihr Licht nicht mehr richtig streuen.
Auch der Winterdienst wird durch hinausragende Äste stark behindert oder sogar beeinträchtigt, und ab und zu gehen deswegen Rückspiegel zu Bruch.
Anpflanzungen, die die Strassensicht behindern, sind nicht zulässig
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen, das betrifft auch die dem Gemeingebrauch gewidmeten Privatstrassen, werden gebeten, ihre auf die Strasse und das Trottoir überhängenden Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.
Sträucher und Bäume dürfen nur in das Strassenareal ragen, wenn deren Äste die Fahrbahn um mindestens 5 Meter und das Trottoir um mindestens 2.5 Meter überragen. Hecken sind auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden und Signalisationen sowie Beschriftungen sind frei zu legen.
Ungeachtet des gesetzlichen Grenzabstandes sind Anpflanzungen, welche die Sicht behindern, an Strassenkreuzungen, Einmündungen und Ausfahrten sowie auf der Innenseite von Kurven nicht zulässig.