Gemeinderat Rüti empfiehlt Ablehnung der Windrad-Initiative

An der Gemeindeversammlung in Rüti ZH am 2. Dezember 2024 wird über die Windrad-Initiative entschieden. Der Gemeinderat empfiehlt eine Ablehnung der Vorlage.

Die Rapperswilerstrasse in Rüti (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Rüti ZH berichtet, entscheiden an der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 die Stimmberechtigten darüber, ob sie die Einzelinitiative «Mindestabstand von Windrädern» erheblich erklären wollen. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die Initiative mit dem übergeordneten Recht vereinbar ist oder nicht. Konkret geht es in Rüti um das Gebiet Batzberg, das als eines von mehreren Gebieten im Kanton Zürich eruiert worden ist, in denen es sich lohnen könnte, Windenergie zu nutzen.

Eine Einzelinitiative vom Oktober 2023 verlangt einen Mindestabstand von 1000 Metern zwischen einer ständig bewohnten Liegenschaft und einer Windenergieanlage. Die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Rüti soll durch einen entsprechenden Passus ergänzt werden.

Rekurs gegen die Windrad-Initiative abgewiesen

Der Gemeinderat erklärte mit Beschluss vom 12. Dezember 2023 die Initiative als gültig. Vier Personen erhoben dagegen am 21. Dezember 2023 Rekurs beim Bezirksrat, sie verlangten, die Initiative sei für ungültig zu erklären.

Dieser Rekurs wurde vom Bezirksrat am 2. April 2024 abgewiesen. Dies mit der Begründung, dass die Frage der Umsetzbarkeit bzw. der Konformität mit dem kantonalen Recht zum aktuellen Zeitpunkt nicht beantwortet werden könne.

Weiter hielt der Bezirksrat fest, dass über die Rechtmässigkeit der Initiative die kantonale Baudirektion im Rahmen der Genehmigung der BZO zu entscheiden habe.

Der Standpunkt des Gemeinderats Rüti

Nicht unterstützen will der Gemeinderat die Initiative aus verschiedenen Gründen. Er ist offen gegenüber künftigen Entwicklungen und möchte sich bei Diskussionen und Entwicklungen im Bereich erneuerbarer Energie und speziell der Windenergie nicht von vornherein verschliessen.

Zudem zeigten die Planungen des Kantons Zürich, dass einzelne Windenergieanlagen oder Windparks eine wesentliche Rolle in der Stromversorgung spielen könnten, so der Gemeinderat. Das Potenzial, diese Anlagen wirtschaftlich zu betreiben, sei vorhanden.

Ein Verbot solcher Technologien würde daher nicht nur die Gemeinde in ihren Handlungsmöglichkeiten einschränken, sondern könnte auch die Nutzung einer wichtigen und nachhaltigen Energiequelle verhindern, findet der Gemeinderat.

Stimmberechtigte in Rüti entscheiden über Initiative

Eine Ablehnung der Initiative durch die Gemeindeversammlung ist noch keine definitive Zustimmung zu einer Windenergieanlage, wie der Gemeinderat Rüti ausführt.

«Die Ablehnung der Initiative ist noch keine Bewilligung respektive Zustimmung zu einer Windenergieanlage auf dem Batzberg»: Denn damit Windparks gebaut werden könnten, müssten noch diverse Planungs- und Bewilligungsschritte durchlaufen werden.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Rüti können an der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember entscheiden, ob sie die Einzelinitiative Klambaur annehmen oder ablehnen wollen.