Horgen: Entscheid zur Verwendung der Jubiläumsdividende der ZKB
Die Verwendung der Jubiläumsdividende der ZKB wurde vom Gemeinderat bekanntgegeben. Das ist der Entscheid des Verwaltungsgerichts.

An der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2019 unterstützte der Souverän mit deutlichem Mehr den Antrag des Gemeinderats, die Jubiläumsdividende der Zürcher Kantonalbank in der Höhe von Fr. 690'000.00 in eine neue Sonderrechnung zur Finanzierung ausserordentlicher Dorffestivitäten einzubezahlen.
Damit wurde nach Meinung des Gemeinderats dem Wunsch der ZKB entsprochen, dass diese Gelder für besondere Zwecke genutzt werden und der ganzen Bevölkerung zu Gute kommen. Hinzu kommt, dass die Stimmberechtigten mit der Gemeindeversammlungsvorlage darüber entscheiden konnten.
Das Verwaltungsgericht entscheidet: Keine Sonderrechnung möglich
Es war vorgesehen, dass aus dieser Sonderrechnung auch das Dorffest 2022 mitfinanziert werden soll. Denn die Gemeinde Horgen führt alle fünf Jahre ein Dorffest durch. Dieses stösst auf eine breite Zustimmung innerhalb der Bevölkerung und viele der Horgner Vereine nutzen das Dorffest, um sich einem breiten Publikum vorzustellen. Weiter wird ein attraktives kulturelles Programm angeboten, so dass für alle Besuchenden etwas dabei ist.
Nachdem der Bezirksrat Horgen im März 2020 als Aufsichtsbehörde beschloss, diesen Beschluss der Gemeindeversammlung aufzuheben, rekurrierte die Gemeinde Horgen beim Regierungsrat. Dieser wies den Rekurs jedoch ab. Darauf erhob die Gemeinde Horgen Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Nun liegt das Urteil vor.
Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass eine Sonderrechnung nicht möglich sei, weil die Schenkung der ZKB ohne Zweckbindung erfolgt sei. Das Verwaltungsgericht ist der Auffassung, dass der Hinweis der ZKB, wonach die Jubiläumsdividende für besondere Projekte verwendet werden soll, keine Zweckbindung zu begründen vermag. Die ZKB habe nur einen Wunsch geäussert.
Des Weiteren ist das Verwaltungsgericht der Auffassung, dass die Aufhebung des Beschlusses der Gemeindeversammlung rechtmässig war und die Gemeindeautonomie dadurch nicht verletzt werde.
Verbessertes Jahresergebnis 2020
Somit ist der Gemeindeversammlungsbeschluss vom 5. Dezember 2019 aufgehoben. Dies bedeutet für die Gemeinde Horgen, dass die Jubiläumsdividende nicht in eine Sonderrechnung für «ausserordentliche Dorffestaktivitäten» übertragen werden kann, sondern zwingend als Einnahme in der Erfolgsrechnung im allgemeinen Steuerhaushalt stehen gelassen werden muss. Die Vereinnahmung des Beitrags in die Erfolgsrechnung 2020 führt zu einem verbesserten Ergebnis der Jahresrechnung 2020.
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts wird ausserordentlich bedauert, denn der Gemeinderat war klar der Auffassung, dass die Jubiläumsdividende für etwas Besonderes eingesetzt wird und nicht – wie die gesetzlich vorgeschriebenen Gewinnausschüttung der ZKB – Teil des allgemeinen Gemeindehaushalts wird. Der Verwendungszweck soll jedoch trotzdem im Sinne der Gemeindeversammlung aufrechterhalten werden.
Da vorliegend die Anwendung und Auslegung kantonalen Rechts den Streitgegenstand bildet und das Bundesgericht die Anwendung des kantonalen Rechts nur auf willkürliche Anwendung überprüft, erachten wir eine Beschwerde ans Bundesgericht als aussichtslos.