Horgen: Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Wildnispark
Wie die Gemeinde Horgen mitteilt, wird die Leistungsvereinbarung 2025 bis 2028 zwischen den Stiftern und der Stiftung Wildnispark Zürich fortgesetzt.
Die im Jahr 2020 durch den Gemeinderat genehmigte Leistungsvereinbarung 2020 bis 2024 zwischen den Stiftern (Stadt Zürich, Kanton Zürich und Bezirksgemeinden Horgen) und der Stiftung Wildnispark Zürich wurde nach einer erfolgten Vernehmlassung durch den Stiftungsrat mit einer Teuerungsklausel ergänzt.
Der Gemeinderat anerkennt das grosse Engagement im und für den Wildnispark, unterstützt die Fortsetzung mit der Leistungsvereinbarung 2020 bis 2024 und akzeptiert die Teuerungsklausel.
Das abschliessende Resultat nach Vorliegen aller Vernehmlassungsresultate ist noch ausstehend.