Oberhelfenschwil informiert über «Flexibles Rentenalter»
Wie die Gemeinde Oberhelfenschwil mitteilt, haben alle Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Rente vorzuziehen oder aufzuschieben, und weist auf die Regeln hin.
Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente um ein oder zwei ganze Jahre vorziehen (Vorbezug für einzelne Monate nicht möglich) oder um ein bis höchstens fünf Jahre aufschieben (Aufschub dazwischen auch monatsweise möglich).
Wer seine Altersrente vorbezieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente. Die Rentenkürzung beträgt 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr. Der Rentenvorbezug muss zum Voraus geltend gemacht werden. Eine rückwirkende Geltendmachung des Vorbezugs ist ausgeschlossen.
Wer umgekehrt die Rente aufschiebt, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine erhöhte Rente. Der Rentenaufschub ist hingegen innerhalb eines Jahres seit Entstehung des ordentlichen Rentenanspruchs anzumelden. Ansonsten erfolgt die Auszahlung ohne Zuschlag und rückwirkend ab ordentlichem Rentenbeginn.
Im Online-Schalter auf der Webseite der Sozialversicherungsanstalt St. Gallen können die Formulare heruntergeladen oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden.