In Meilen findet Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats statt
Wie die Gemeinde Meilen mitteilt, können Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats bis 21. Dezember 2022 eingereicht werden.

Für die aus dem Gemeinderat Meilen zurücktretende Irene Ritz-Anderegg ist ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 bis 2026 zu wählen.
In Anwendung von Artikel 8 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am Mittwoch, 21. Dezember 2022, Wahlvorschläge beim Gemeinderat Meilen einzureichen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat.
Der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf und Adresse auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.
Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden
Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.
Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht.
Urnenwahl in Falle mehrerer Wahlvorschläge
Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Wenn nach der zweiten Frist lediglich ein Wahlvorschlag vorliegt, erfolgt eine stille Wahl.
Wenn mehrere Wahlvorschläge vorliegen, wird die Urnenwahl auf den 12. März 2023 angesetzt.
Formulare für die provisorischen Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder können im Internet heruntergeladen werden.
Schriftlicher Rekurs kann erhoben werden
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.