Vitznau bemängelt widersprüchliche Signale vom Kanton
Wie die Gemeinde Vitznau meldet, hat sich die vif Ende Juni 2023 gegen die umgehende Umsetzung von Tempo 30 auf der Kantonsstrasse im Dorfzentrum ausgesprochen.
Der Gemeinderat wurde Ende Juni 2023 informiert, dass die kantonale Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) den Antrag zur umgehenden Umsetzung von Tempo 30 auf der Kantonsstrasse im Zentrum von Vitznau nicht unterstützt, obwohl dieselbe Dienststelle mit Beschluss vom 22. Oktober 2020 eine entsprechende Reduktion der Höchstgeschwindigkeit als zweck- und verhältnismässig beurteilt hat.
Das vif begründet den widersprüchlichen Entscheid mit Vorstössen im Kantonsrat sowie einer hängigen Initiative.
Der Gemeinderat kann diese Begründung aus diversen Gründen nicht nachvollziehen: Die gesetzlich festgelegten Immissionsgrenzwerte werden bei der Ortsdurchfahrt Vitznau klar überschritten.
Die eidgenössische Umweltschutzgesetzgebung verpflichtet den Kanton Luzern, die Strasse entsprechend zu sanieren.
Die Lärmsanierung ist nicht der ausschlaggebende Punkt
Es wurde mehrfach nachgewiesen, dass die Einführung von Tempo 30 eine deutliche Lärmreduktion mit sich bringt.
Gemäss Vorprojekt der Dienststelle vif kann eine solche Temporeduktion in Vitznau ohne bauliche Massnahmen problemlos sofort umgesetzt werden, gleichzeitig mit der ebenfalls bereits geplanten Einführung von Tempo 30 auf den Quartierstrassen.
Die Lärmsanierung ist jedoch nicht der ausschlaggebende Punkt, der für eine umgehende Temporeduktion im Dorfzentrum Vitznau spricht.
Die eingeschränkten Platzverhältnisse aufgrund der geografischen Lage zwischen See und Berg verursachen an vielen Punkten sicherheitstechnisch kritische Verhältnisse.
Dichter Verkehr verursacht gefährliche Situationen
Mehrere Einmündungen von Quartierstrassen und diverse Einfahrten von privaten Grundstücken erfüllen selbst bei Einführung von Tempo 30 die gesetzlich geforderten Sichtvorgaben nur knapp – geschweige denn beim heute geltenden Tempolimit von 50 Stundenkilometer.
Das dichte Nebeneinander von öffentlichem Verkehr, Touristenbussen, individuellem Freizeitverkehr, Anlieferungen für Hotel- und Gastrobetriebe sowie einheimischen Fussgängern und Schulkindern verursachen oft gefährliche Situationen.
Nicht umsonst hat sich die Dienststelle vif bereits vor mehreren Jahren deutlich für eine Temporeduktion im Ortszentrum von Vitznau ausgesprochen.
Der Gemeinderat beurteilt es als stossend, dass der Kanton die zügige Umsetzung notwendiger und zweckmässiger Sicherheits- und Lärmsanierungsmassnahmen verzögert, und hat deshalb seinen Antrag erneut beim Kanton eingereicht: Die geplante Geschwindigkeitsreduktion auf 30 Stundenkilometer auf der Seestrasse K2b in Vitznau im Abschnitt zwischen dem Altdorfbach (Vitznauerhof) und der reformierten Kirche soll umgehend und bereits vor der geplanten Totalsanierung der Kantonsstrasse realisiert werden, gleichzeitig mit der Umsetzung von Tempo 30 auf dem Gemeindestrassennetz der Gemeinde Vitznau.
Keine negativen Auswirkungen wegen Umsetzung von Tempo 30
Dadurch kann auf eine für die Bevölkerung unverständliche temporäre Signalisation der Zonenübergänge verzichtet und eine zusammenhängende Tempo-30-Zone im Zentrum von Vitznau geschaffen werden.
Mit einer vorgezogenen Umsetzung der Tempo-30-Zone auf der Seestrasse im Zentrum von Vitznau sind im bestehenden Strassenraum keine negativen Auswirkungen zu erwarten.
Stattdessen ist mit einer Erhöhung der Sicherheit, einer Reduktion der Lärmbelastung und mit einer verbesserten Wohn- und Aufenthaltsqualität zu rechnen.
Weiter könnten für den Kanton wertvolle Erfahrungen zur Akzeptanz von Tempo 30 auf Kantonsstrassen durch reine Signalisations- und Markierungsmassnahmen gemacht werden.