Entschädigung für Schülertransporte
Die Schulkommission hat Richtlinien erarbeitet, nach denen künftig Entschädigungsgesuche eingereicht werden können.

Zahlreiche Schülerinnen und Schüler der Schule Langnau müssen für den Schulbesuch weite und beschwerliche Strecken zurücklegen und sind dadurch auf einen Transport angewiesen. Die Schulkommission hat gestützt auf kantonale Empfehlungen und Vergleichen mit anderen Gemeinden Richtlinien erarbeitet, nach denen künftig Entschädigungsgesuche eingereicht werden können.
Beitragsberechtigt sind Familien, deren Kinder unzumutbare Schulwege haben. Die Zumutbarkeit ergibt sich aufgrund des Alters respektive des besuchten Schuljahres und der errechneten Leistungskilometer zwischen Wohnort und Schulhaus.
Gesuche müssen bis spätestens am 15. September des aktuellen Schuljahres bei der Gesamtschulleitung eingereicht werden. Richtlinien und Formular sind auf der Website der Schule Langnau (schule-langnau.ch) aufgeschaltet oder können beim Schulsekretariat bezogen werden.