Öffentliche Auflage des Vermessungswerkes Eggiwil
Wie die Gemeinde Eggiwil berichtet, ist das Vermessungswerk im ganzen Gemeindegebiet von Eggiwil erneuert worden.
Das Vermessungswerk im ganzen Gemeindegebiet von Eggiwil ohne die bereits definitiv anerkannten Baugebiete Aeschau, Horben, Holzmatt, Eggiwil Dorf und Heidbühl ist erneuert worden.
Der Plan für das Grundbuch und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen vom 2. August bis 1. September 2023 in der Gemeindeverwaltung Eggiwil während der ordentlichen Öffnungszeiten öffentlich auf.
Im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind die Mutationen 901/2023/1, 901/2023/3, 901/2023/4 und 901/2023/5 im AV93 Gebiet hängig.
Einwendungen müssen schriftlich an die Gemeindeverwaltung übermittelt werden
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Eggiwil schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht.
Der verantwortliche Ingenieur-Geometer wird an verschiedenen Tagen während der öffentlichen Auflage im Gemeindehaus Eggiwil zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Besprechungstermine müssen vorgängig bei der Gemeindeverwaltung Eggiwil reserviert werden.
Die Genehmigung findet nach der Erledigung der Einwendungen statt
Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.
Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel neun des Zivilgesetzbuches.