Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in Nunningen
Wie die Gemeinde Nunningen berichtet, müssen Bäume, Sträucher und Hecken im öffentlichen Verkehrsraum zurückgeschnitten werden.

In Nunningen werden Grundeigentümer darauf aufmerksam gemacht, dass Bäume, Hecken und Sträucher, die in den Lichtraum/Freihalteraum von öffentlichen Strassen, Velo- und Gehwegen ragen, aus Gründen der Verkehrssicherheit regelmässig zurückgeschnitten werden müssen. Ideale Zeit für den Rückschnitt ist von September bis März. Das gesetzliche Lichtraumprofil (Freihalteraum) beträgt bei Strassen 4.50 Meter, bei Velo- und Gehwegen 2.50 Meter. Bei Strassen und Velowegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 Zentimeter freizuhalten.
Vor dem Rückschnitt muss auf das Brüten von Vögeln geachtet werden
Die Übersicht darf insbesondere bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen nicht beeinträchtigt werden. Zudem dürfen die Pflanzen die Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen nicht verdecken. Bereits beim Pflanzen sind die minimalen Stockabstände zu beachten, so kann ein späterer starker Rückschnitt der Pflanzen vermindert werden. Es wird gebeten, vor dem Rückschnitt auf das Brüten von Vögeln zu achten. Eine Störung zur Brutzeit (April bis Juli) sollte möglichst vermieden werden.
Es ist in der Schweiz nicht erlaubt, das Brutgeschäft geschützter Vogelarten zu stören sowie Nester mit Eiern oder Jungvögeln zu zerstören. Beim Schnitt von Hecken und Bäumen in dieser Zeit werden jedoch oft Nester direkt zerstört oder dann so freigelegt, dass Räuber die Jungvögel oder Eier viel rascher entdecken. Die Gemeinde Nunningen dankt allen, die ihre Bäume, Sträucher und Hecken zurückschneiden und dadurch mithelfen, die Verkehrssicherheit zu verbessern.