Solothurner Obergericht muss tödlichen Unfall erneut verhandeln

Das Obergericht des Kantons Solothurn muss einen tödlichen Unfall von 2013 in Zuchwil SO erneut verhandeln.

Das Obergericht in Solothurn. - keystone

Das Bundesgericht hat den Freispruch vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung aufgehoben. Angehörige des Opfers hatten den Fall weitergezogen.

Auf einem Parkplatz in Zuchwil hatte ein junger Mann am Abend des 5. Septembers 2013 seinen Stiefvater überrollt. Der Schwerverletzte verstarb zwei Stunden später im Spital.

Die Staatsanwaltschaft klagte den jungen Mann 2019 wegen vorsätzlicher Tötung, eventueller fahrlässiger Tötung, mehrfacher Gewaltdarstellung und grober Verletzungen der Verkehrsregeln an.

Der Entscheid wurde ans Bundesgericht weitergezogen

Das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt sprach den Serben vom Vorwurf der vorsätzlicher sowie der fahrlässigen Tötung frei.

Das Gericht verurteilte ihn jedoch wegen mehrfacher Gewaltdarstellung und grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 110 Franken und zu einer Busse von 1100 Franken.

Die Oberstaatsanwaltschaft zog das Urteil ans Obergericht weiter. Dieses bestätigte im April 2021 das erstinstanzliche Urteil. Es war von einem tragischen Unfall die Rede.

Die Kinder und der Bruder des Verstorbenen zogen den Entscheid wiederum an das Bundesgericht weiter.

Der Freispruch wirkt sich negativ auf die Zivilansprüche aus

Als nahe Angehörige in einer Strafuntersuchung wegen eines Tötungsdelikts ist ihnen per Gesetz die Opfereigenschaft zuzuerkennen.

Der Freispruch vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung wirkt sich in der Regel negativ auf die Zivilansprüche der Angehörigen aus.

Das Bundesgericht rüffelt in der am Dienstag, 18. Oktober 2022, publizierten Begründung seines Urteils das Obergericht.

Die Vorinstanz habe den wichtigen Sachverhalt unvollständig abgeklärt, indem sie den zeitlichen Ablauf des mutmasslichen Unfalls unbeachtet gelassen habe.

Vieles ist nicht restlos geklärt

Das Obergericht wäre gemäss den Lausanner Richtern auch verpflichtet gewesen, abzuklären, ob sich das Opfer in der Nähe zu den Lichtquellen befunden habe.

Das Bundesgericht ist generell der Ansicht, dass für einen Freispruch vom Hauptvorwurf vieles zum Ablauf des mutmasslichen Unfall nicht restlos geklärt ist. (Urteil 6B_677/2021 vom 28.09.2022)