Gemeindewahlen in Boniswil
In Boniswil werden am 26. September 2021 die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022 bis 2025 durchgeführt.
Wie die Gemeinde Boniswil mitteilt, finden a m Sonntag, 26. September 2021 die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022 bis 2025 statt. Bei der Wahl wird über den Gemeinderat (5 Mitglieder), Gemeindeammann, Vizeammann, die Finanzkommission (3 Mitglieder), das Wahlbüro (4 Mitglieder), die Steuerkommission (3) und das Ersatzmitglied (1) entschieden.
Wahlvorschläge bis Freitag, 13. August 2021, 11.30 Uhr, einreichen
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 13. August 2021, 11.30 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Internetseite der Gemeinde heruntergeladen werden. Die Gemeinde verweist auf den Grundsatz, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GRP).
Regelung für Gemeinderatswahlen
Die fünf Mitglieder des Gemeinderates und Gemeindeammann und Vizeammann werden in einem Wahlgang gewählt. Bei diesen Wahlen findet in jedem Fall ein erster Wahlgang (Urnenwahl) statt.
Im ersten Wahlgang sind stille Wahlen nicht möglich (§ 30b GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird.