In Lupsingen muss das Befüllen von Pools angemeldet werden

Wie die Gemeinde Lupsingen informiert, muss das Befüllen von Swimmingpools ab einem Poolinhalt von acht Kubikmeter drei Tage vorher angemeldet werden.

Ausblick auf die Gemeinde Lupsingen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Mit Beginn der warmen Jahreszeit erreicht der Wasserverbrauch an heissen Tagen erfahrungsgemäss Spitzenwerte. Eine zusätzliche Belastung durch unkontrolliertes Befüllen von Swimmingpools kann die Wasserversorgung an die Kapazitätsgrenzen bringen.

Damit jedoch keine Engpässe in der Wasserversorgung entstehen, werden die Einwohner der Gemeinde Lupsingen im Jahr 2022 gebeten, mindestens drei Tage im Voraus einen Fülltermin mit der Gemeindeverwaltung zu vereinbaren. Dies betrifft auch temporär aufgestellte Schwimmbassins ab acht Kubikmeter.