Sistierung der Eigenmietwertanpassung im Baselbiet beantragt
Die Finanzkommission des Baselbieter Landrats beantragt die Sistierung der Anpassung der Eigenmietwert-Berechnung im Kanton.

Sie baut darauf, dass es auf eidgenössischer Ebene bald zu einer generellen Abschaffung des Eigenmietwerts kommen könnte, wie sie in ihrem am Mittwoch, 21. September 2022, veröffentlichten Bericht schreibt.
Die Berechnung des Eigenmietwerts beschäftigt die Baselbieter Regierung und Verwaltung schon seit längerer Zeit. 2017 rügte das Bundesgericht den Kanton, dass er den Eigenmietwert ungenügend bewerte, das heisst, zu tief ansetze. Dieser müsse einen Wert von mindestens 60 Prozent des Marktmietwerts betragen.
Der Kanton hat daraufhin eine neue Berechnungsmethode entwickelt. Um die Hauseigentümer wiederum zu entlasten, wollte Finanzdirektor Anton Lauber (Mitte) die Erhöhung des Eigenmietwerts indirekt mit einer Senkung der Einkommensteuersätze verbinden.
Das Geschäft kommt am 29. September 2022 ins Parlament
Die Finanzkommission plädiert nun dafür, die Hausbesitzer nicht voreilig mit einer neuen Berechnungsgrundlage und höheren Abgaben zu belasten. Dies vor dem Hintergrund, dass die generelle Abschaffung des Eigenmietwerts auf eidgenössischer Ebene inzwischen weit gediehen sei. Gemäss Planung sollten die korrigierten Baselbieter Eigenmietwerte ohnehin erst ab 2025 gelten.
Die Kommission beantragt dem Landrat, die Vorlage für zwei Jahre «oder bis zum Vorliegen eines Entscheids der eidgenössischen Räte» zurückzustellen. Das Geschäft soll bereits am 29. September 2022 im Parlament behandelt werden.