Meisterschwanden

Meisterschwanden hat neue Bau- und Nutzungsordnung

Wie die Gemeinde Meisterschwanden mitteilt, gilt seit Juni 2022 in der Gemeinde eine neue Bau- und Nutzungsordnung (BNO).

Meisterschwanden
Die Gemeindeverwaltung in Meisterschwanden. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Baumbestand in der Gemeinde Meisterschwanden trägt wesentlich zu einer vielfältigen Siedlungs- und Freiraumstruktur bei.

Zudem leisten Bäume einen wichtigen Beitrag in der Vernetzung zwischen biodiverser Flächen und damit zur Erhaltung der Biodiversität, sowie zur Klimaregulierung, indem diese Ihre Umgebung kühlen.

Neue Bau- und Nutzungsordnung regelt Umgang mit bestehenden Bäumen

Seit Juni 2022 gilt in der Gemeinde Meisterschwanden eine neue Bau- und Nutzungsordnung (BNO).

Diese regelt neu auch den Umgang mit bestehenden Bäumen.

Ökologisch oder landschaftlich wertvolle Baumgruppen und Hecken sowie wertvolle Einzelbäume, soweit sie nicht gemäss Forstrecht geschützt sind, gelten als schützenswert und sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben.

Unter diesen neuen Voraussetzungen ist es für den Grundeigentümer nicht mehr einfach möglich, Bäume zu fällen.

Bewilligung zur Fällung eines Baumes nötig

Vielmehr ist vor der Fällung der Gemeinde ein Fäll-Gesuch einzureichen, damit eine Beurteilung vorgenommen und alle involvierten Interessen abgewogen werden können.

Die Bewilligung zur Fällung eines Baumes kann erteilt werden, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Baums nicht überwiegt, ein Interesse am Erhalt des Baumes fehlt oder gegenläufige Interessen dem Erhalt des Baumes entgegenstehen.

Wird das Fällen von Bäumen bewilligt, kann eine angemessene Ersatzpflanzung verlangt werden.

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