Meisterschwanden

Meisterschwanden: Kein Betreten von Wiesen und Äckern durch Hunde

Wie die Gemeinde Meisterschwanden mitteilt, ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern vom 15. März bis 30. November zu verzichten.

Gemeindeverwaltung Meisterschwanden
Gemeindeverwaltung Meisterschwanden - Gemeinde Meisterschwanden

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet beziehungsweise nur so weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist.

Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (zum Beispiel Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 15. März bis 30. November zu verzichten.

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