Buchs ZH: Nachtparkieren für Fahrzeuge auf öffentlichem Grund
Wie die Gemeinde Buchs ZH mitteilt, ist das regelmässige Abstellen von Fahrzeugen über Nacht auf öffentlichem Grund bewilligungspflichtig.
Gemäss Artikel eins der Verordnung über das Nachtparkieren auf öffentlichem Grund ist das regelmässige Abstellen von Fahrzeugen über Nacht (zwischen 22 und 7 Uhr) auf öffentlichem Grund (weiss und blau markierte Parkplätze) oder auf allgemein zugänglichen Plätzen bewilligungspflichtig.
Die Parkbewilligung können Einwohner über den Online-Schalter, telefonisch oder persönlich in der Abteilung Sicherheit & Gesundheit (Schalter Einwohnerkontrolle) beantragen.
Für die Parkbewilligung muss der Fahrzeugausweis bereitgehalten werden.
Informationen sind auf der Gemeindewebseite erhältlich
Nähere Auskünfte zur Nachtparkregelung finden Einwohner auf der Gemeindewebseite oder bei der Abteilung Sicherheit & Gesundheit
Einwohner werden daran erinnert, dass die Parkbewilligung 2023 rechtzeitig gelöst werden muss.