Otelfingen: Vertrag über die laufende Nachführung der Vermessung

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Regensdorf,

Der Gemeinderat teilt mit, dass der Vertrag über die laufende Nachführung der Vermessung genehmigt wurde.

Die Gemeindeverwaltung Otelfingen.
Die Gemeindeverwaltung Otelfingen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Mit Beschluss vom 6. April 2021 genehmigte der Gemeinderat den Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung mit dem bisherigen Nachführungsgeometer Dr. Urs Müller, patentierter Ingenieur-Geometer sowie Robert Bänziger patentierter Ingenieur-Geometer und Stefanie Meile, patentierte Ingenieur-Geometerin in der Müller Ingenieure AG, Dielsdorf.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8004 Zürich, Beschwerde erhoben werden.

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Verwaltungsgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können während der vorstehend erwähnten Frist bei der Gemeindeverwaltung Otelfingen, Vorderdorfstrasse 36, 8112 Otelfingen, eingesehen werden.

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