Abstimmungssonntag: 19. Mai 2019
Bitte beachten Sie, dass die briefliche Stimmabgabe mittels Briefeinwurf auf der Gemeindeverwaltung bis morgen Samstag, 18. Mai 2019, 17.00 Uhr, möglich ist. Später eingeworfene Kuverts sind ungültig.
Letzte Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal (1. Stock, Gemeindeverwaltung): Sonntag, 19. Mai 2019, 10.30-11.30 Uhr.
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Allfällige Beschwerden gegen die Gültigkeit der Abstimmungen sind gemäss § 83 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 innert 3 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung des Ergebnisses dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft einzureichen.