Positive Feedbacks zur neuen Hafenpromenade in Romanshorn

Nach positiven Rückmeldung aus der Bevölkerung plant die Stadt Romanshorn die nächsten Schritte zur Entwicklung der Hafenpromenade.

Romanshorn. - Stadt Romanshorn

Vor den Sommerferien wurde das Konzept «brise» für die Entwicklung der Hafenpromenade von einer Jury für die Weiterbearbeitung ausgewählt. Mittlerweile sind zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung bei der Stadt Romanshorn eingegangen.

Die Jury hat sich nun mit dem Siegerteam getroffen und die Weiterbearbeitung besprochen. Die eingereichten Konzepte wurden im Juli 2021 in einer dreitägigen Ausstellung der Bevölkerung vorgestellt. Die Rückmeldungen waren dabei vorwiegend positiv.

Die Stadt versucht die Wünsche der Bevölkerung umzusetzen

Die in den Feedbacks genannten Punkte wurden nun in die Diskussion aufgenommen. So wurde mehrfach gewünscht, dass die architektonische Qualität des Hotelbaus auch bei der nun nötigen Optimierung beibehalten wird.

Eine Verbesserung der Verkehrssituation am Hafen wurde ebenfalls oft gewünscht. Dies wird insbesondere im Rahmen des in Arbeit stehenden Gesamtverkehrskonzepts angegangen und war nicht Teil des erstellten architektonischen Konzepts.

Im Rahmen der Entwicklung der Hafenpromenade wird jedoch auch an einer öffentlichen Tiefgarage weitergeplant, welche die Situation verbessern würde. Ob diese umgesetzt werden kann, hängt aber noch von vielen Faktoren, insbesondere der Finanzierung, ab.

Siegerteam und SBS optimieren Konzept

Das Siegerteam der Mettler Landschaftsarchitektur AG mit Architekt Tom Munz wird nun den Freiraum und das Infrastrukturgebäude mit Gastronomie, WC-Anlagen und Dienstleisterflächen der Stadt weiterentwickeln.

Die Schweizerische Bodensee-Schifffahrt AG (SBS) wird gleichzeitig den Hotelbau optimieren. Die Jury mit ausgewiesenen Fachexperten begleitet diesen Prozess weiterhin und bürgt so dafür, dass die Qualität hoch bleibt.

Nach Plan soll 2023 mit dem Bau begonnen werden

Bis Ende 2021 sollen damit die Grundlagen für den Gestaltungsplan zur Verfügung stehen. Dieser wird 2022 erneut einer Mitwirkung unterstellt, bevor Stadtrat und Kanton den Gestaltungsplan verabschieden können.

Nach der Inkraftsetzung des Gestaltungsplans folgt das Baubewilligungsverfahren. Läuft alles nach Plan, kann im Verlauf des Jahres 2023 mit dem Bau begonnen werden. Der Bau untersteht einer vorherigen Volksabstimmung.