Rorschacherberg bitte um Rückschnitt von Pflanzen
Wie die Gemeinde Rorschacherberg informiert, werden alle Grundeigentümer gebeten, Pflanzen entlang von öffentlichen Strassen und Wegen zurückzuschneiden.
Wenn Pflanzen aus den Gärten in den öffentlichen Strassenraum hineinragen, verletzen die Grundeigentümer die Vorschriften, welche die Sicherheit der Fussgänger und der Verkehrsteilnehmer auf dem Radweg schützen.
Auch die öffentlichen Dienste (Kehrichtabfuhr, Strassenreinigung sowie Winterdienst) werden durch ungepflegte Hecken behindert.
Nach den geltenden Vorschriften dürfen Lebhäge, Zierbäume und Sträucher nicht in den Strassen- beziehungsweise Trottoirraum hineinragen.
Sie müssen so zurückgeschnitten werden, dass über Gehwegen und Radstreifen eine Höhe von 2,5 Meter, über Strassen von 4,5 Meter frei bleibt.
Schnittgut soll den Grünabfuhren mitgegeben werden
Hecken, Lebhäge und herabhängende Äste müssen bis zur Hinterkante des Trottoirs zurückgeschnitten sein.
Deshalb werden alle Gartenbesitzer und Liegenschaftsverwalter gebeten, Pflanzen zurückzuschneiden, die die genannten Masse nicht einhalten.
Das Schnittgut soll man unentgeltlich den nächsten Grünabfuhren mitgeben.