Rorschacherberg

Rorschacherberg bitte um Rückschnitt von Pflanzen

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Rorschach,

Wie die Gemeinde Rorschacherberg informiert, werden alle Grundeigentümer gebeten, Pflanzen entlang von öffentlichen Strassen und Wegen zurückzuschneiden.

Das Gemeindehaus Rorschacherberg.
Das Gemeindehaus Rorschacherberg. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wenn Pflanzen aus den Gärten in den öffentlichen Strassenraum hineinragen, verletzen die Grundeigentümer die Vorschriften, welche die Sicherheit der Fussgänger und der Verkehrsteilnehmer auf dem Radweg schützen.

Auch die öffentlichen Dienste (Kehrichtabfuhr, Strassenreinigung sowie Winterdienst) werden durch ungepflegte Hecken behindert.

Nach den geltenden Vorschriften dürfen Lebhäge, Zierbäume und Sträucher nicht in den Strassen- beziehungsweise Trottoirraum hineinragen.

Sie müssen so zurückgeschnitten werden, dass über Gehwegen und Radstreifen eine Höhe von 2,5 Meter, über Strassen von 4,5 Meter frei bleibt.

Schnittgut soll den Grünabfuhren mitgegeben werden

Hecken, Lebhäge und herabhängende Äste müssen bis zur Hinterkante des Trottoirs zurückgeschnitten sein.

Deshalb werden alle Gartenbesitzer und Liegenschaftsverwalter gebeten, Pflanzen zurückzuschneiden, die die genannten Masse nicht einhalten.

Das Schnittgut soll man unentgeltlich den nächsten Grünabfuhren mitgeben.

Mehr zum Thema:

Mehr Rorschacherberg

schlieren streit
11 Interaktionen

Mehr aus St. Gallen

St.Gallen Schule Reise Skilager
31 Interaktionen
schnee
103 Interaktionen