In Gemeinde Pontresina gilt ein generelles Feuerwerksverbot

Wie die Gemeinde Pontresina mitteilt, ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen und Steigenlassen von Himmelslaternen auf dem Gemeindegebiet verboten.

Dorfzentrum Pontresina. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Auf dem Gemeindegebiet gilt gemäss Artikel 40 Abschnitt eins des Gesetzes über die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ruhe in der Gemeinde Pontresina (Polizeigesetz) ein generelles Feuerwerksverbot.

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) und Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.

Ausgenommen vom Feuerwerksverbot sind Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Feuershows sowie Laser- und andere Lichtshows.