In Männedorf werden Wohnmodule für Asylsuchende aufgebaut
Wie die Gemeinde Männedorf mitteilt, entscheidet der Gemeinderat, für Personen mit Fluchthintergrund temporäre kollektive Wohnbauten zu errichten.
Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen und der steigenden Anzahl Asylgesuche hat der Regierungsrat des Kantons Zürich die Aufnahmequote von Personen mit Fluchthintergrund erhöht.
Für die Gemeinde Männedorf bedeutet die aktuelle Erhöhung der Aufnahmequote, dass 149 anstelle von bisher 103 Personen mit Fluchthintergrund aufgenommen und beherbergt werden müssen.
Die Unterbringung der zusätzlich 46 Personen ist Aufgabe der Abteilung Gesellschaft, die für das Asylwesen zuständig ist.
Die Suche nach einfachem, preisgünstigem Wohnraum ist auf dem ausgetrockneten und überteuerten Wohnungsmarkt schwierig geworden.
Temporäre kollektive Wohnbauten werden aufgebaut
Nicht nur Personen mit Fluchthintergrund, sondern auch Menschen mit tieferen Einkommen sind auf den raren preisgünstigen Wohnraum in der Gemeinde angewiesen.
Der Gemeinderat hat daher entschieden, für die Personen mit Fluchthintergrund Unterbringungsmöglichkeiten in Form von temporären kollektiven Wohnbauten zur Verfügung zu stellen.
Die vorgesehenen Wohnmodule sind verhältnismässig schnell aufgebaut, kosteneffizient und vielseitig nutzbar.
Sollte das Asylkontingent in Zukunft wieder gesenkt werden, könnten die Module bei Bedarf anderweitig innerhalb der Gemeinde verwendet werden.
Drei mögliche Standorte wurden ausgewählt
Der Gemeinderat hat alle unbebauten Gemeindegrundstücke analysiert und für die vorgesehenen Wohnbauten drei mögliche Standorte ausgewählt, Mittelwiesstrasse (Kiesplatz oberhalb P und R Parkplatz), Hallenbad (Liegewiese über der Zivilschutzanlage) und Asylstrasse (Erweiterung der bestehenden Kollektivunterkunft).
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 31. Mai 2023 entschieden, für alle drei Standorte ein Baugesuch einzureichen.
Dazu hat er für die Planung und vorsorgliche Baueingabe der Modulanlage für circa 50 Personen für die drei Standorte einen Kredit von 107'000 Franken bewilligt.
Die definitive Standortwahl erfolgt später
Da die Gemeinde Männedorf zur Erfüllung des Asylkontingents gesetzlich verpflichtet ist, handelt es sich bei den anfallenden Kosten um eine gebundene Ausgabe.
Die definitive Standortwahl für die Realisierung erfolgt nach Erhalt der rechtsgültigen Baubewilligung.