Männedorf: Ertragsüberschuss ermöglicht Steuersenkung
Männedorf plant 2025 eine Steuersenkung auf 91 Prozent. Der Gemeinderat erwartet stabile Steuereinnahmen und einen Ertragsüberschuss von 337'000 Franken.
Wie die Gemeinde Männedorf berichtet, sind die Finanzen stabil. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung eine Steuersenkung auf 91 Prozent für das Budget 2025 bei einem Ertragsüberschuss von 337'000 Franken.
Aufgrund der aktuellen Prognosen geht der Gemeinderat von stabilen Steuereinnahmen aus. Für den Finanzausgleich muss, da die Differenz der Männedörfler Steuerkraft zum kantonalen Mittel voraussichtlich abnimmt, weniger eingeplant werden. Die Grundstückgewinnsteuern sind um zwei Millionen Franken höher als im Vorjahr budgetiert.
Kostensteigerungen in Bildung und Sicherheit
Die Aufwände nehmen vor allem bei der Bildung zu. Aber auch in den Ressorts Präsidiales und Sicherheit muss mit Kostensteigerungen gerechnet werden. In den Bereichen Steuerung und Entwicklung, Präsidiales, Sozialdienst und Asyl, Umwelt und Energie, schulergänzende Betreuung und Hausdienst sind personelle Verstärkungen notwendig. Dies führt zu entsprechenden Mehrkosten. Minderkosten entstehen vor allem durch tiefere Energiepreise.
Fokus auf Sportanlagen und Schulrenovierungen
Die Investitionen sind mit 22,5 Millionen Franken tiefer eingeplant als im Vorjahresbudget. Grosse Investitionen sind vor allem für die geplanten Bauetappen der Sport- und Freizeitanlage Widenbad mit 5 Millionen Franken, dem Wohnraum Asyl mit 4,6 Millionen Franken sowie der Teil-Sanierung der Schule Hasenacker mit 1,4 Millionen Franken vorgesehen.
Weitere wesentliche Investitionen sind die Erneuerung des Reservoirs Berg, die Einführung von Smart Metering, der Ersatz von Stromkabeln und Wasserleitungen, Strassensanierungen und die Planung des multifunktionalen Schulgebäudes.
Wenn die geplanten Investitionen umgesetzt werden können, wird im Gesamthaushalt ein Selbstfinanzierungsgrad von 37 Prozent erwartet. Der Selbstfinanzierungsgrad für den steuerfinanzierten Bereich beträgt 38 Prozent, für die gebührenfinanzierten Eigenwirtschaftsbetriebe 34 Prozent.