Gemeinderat Steffisburg genehmigt Kaufvertrag für das Höchhus
Wie die Gemeinde Steffisburg meldet, geht eines der ältesten Gebäude in Steffisburg mit Wirkung ab dem 1. Juli 2024 in das Grundeigentum der Gemeinde über.
Der Grosse Gemeinderat von Steffisburg hat im April 2014 das Modell mit der Begründung einer Nutzniessung zugunsten der Einwohnergemeinde Steffisburg über eine Laufzeit von zehn Jahren genehmigt.
Die Stiftung hat damals die Liegenschaft während der Dauer der Nutzniessung mit allen Rechten und Pflichten auf die Gemeinde übertragen.
Die Nutzniessung war befristet bis am 30. Juni 2024 (mit Optionsrecht um weitere fünf Jahre).
Bereits damals hat die Stiftung Höchhus der Einwohnergemeinde Steffisburg an ihrem Grundstück ein Kaufsrecht eingeräumt.
Steffisburg übernimmt Höchhus nach Nutzniessungsende
Nach dem Ablauf der Nutzniessung Ende Juni 2024 hat die Einwohnergemeinde Steffisburg das Höchhus von der Stiftung Höchhus in Liquidation übernommen.
Dies, nachdem das Steffisburger Parlament bereits am 28. April 2023 beschlossen hatte, das Höchhus nach der Auflösung der Stiftung Höchhus für den Betrag der Verkehrswertschätzung von 2,3 Millionen Franken als Verwaltungsvermögen käuflich zu erwerben.
Der Kaufpreis ist mit einer durch die Einwohnergemeinde Steffisburg gewährten Darlehensforderung gesichert und wird mit dieser verrechnet.
Gemeinderat schliesst Erwerbsurkunde ab
Der Gemeinderat wurde damals ermächtigt, die öffentliche Urkunde über den Erwerb des Grundstücks Höchhus in Verbindung mit einem Notar abzuschliessen.
Dieser Akt ist nun erfolgt und das Höchhus ist am 1. Juli 2024 in das Grundeigentum der Einwohnergemeinde Steffisburg übergegangen.
Sämtliche um die Vertragssache bestehenden Mietverhältnisse bestehen bereits mit der Einwohnergemeinde Steffisburg als bisherige Nutzniesserin und werden weitergeführt.