Biel-Benken: Die Zonenplan Siedlung liegt zur Mitwirkung auf
Wie die Gemeinde Biel-Benken informiert, wird der Grenzverlauf zwischen den Parzellen Nummern 102 und Nummer 992 mutiert.
Die Gemeinde passt die öffentlichen Einrichtungen laufend dem vorhandenen Bedarf an.
Vor rund drei Jahren wurde der neue Sportplatz auf der gegenüberliegenden Seite der Strasse auf Parzelle Nummer 2195 in Betrieb genommen.
Der bestehende Rasenplatz auf den Parzellen Nummern 102 und 992 wird damit nicht mehr benötigt, und das Areal kann einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zum kommunalen Richtplan hat die Stiftung Kirchengut als Eigentümerin der Parzelle Nummer 102 der Gemeinde ihr Interesse an einer Umnutzung kundgetan.
Zonen werden zugeteilt
Mit der vorliegenden Mutation der Zonenplanung Siedlung wird die Zweckbestimmung der Zone für öffentliche Werke und Anlagen der Parzelle Nummer 102 auf die geplante Nutzung angepasst und gleichzeitig der Grenzverlauf zwischen den Parzellen Nummern 102 und Nummer 992 so mutiert, dass dem Birsig mehr Raum geschaffen und die Gefahr durch Hochwasserschäden an Bauten reduziert werden kann.
Die Parzellen Nummern 102 und 992 verbleiben in der Zone für öffentliche Werke und Anlagen ÖW.
Folgende Unterlagen liegen gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) zur Mitwirkung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf: Mutationsentwurf Zonenreglement Siedlung, Planungsbericht mit Begründung gemäss Artikel 47 RPV, Mutationsplan und Schreiben Stiftung Kirchengut Baselland vom 19. Dezember 2019.
Die Unterlagen können vom 19. Januar bis 20. Februar 2023 während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Der Gemeinderat nimmt Stellung
Anregungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat schriftlich einzureichen.
Der Gemeinderat nimmt gemäss § 2 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) zu den Eingaben Stellung.
Die Anregungen werden in einem Bericht zusammengefasst.