Fraubrunnen: Verunreinigung von Strassen
Die Verunreinigungen von öffentlichen Strassen in Fraubrunnen hat wieder zugenommen. Der Gemeinderat handelt jetzt.
Letzten Herbst musste leider vermehrt festgestellt werden, dass die Verunreinigungen von öffentlichen Strassen zugenommen haben. Gemäss Art. 67 Strassengesetz trägt der Verursacher die Kosten der Reinigung der Strasse, wenn dieser sie nicht sofort nach der Verunreinigung reinigt, so die Gemeinde Fraubrunnen.
Kommen Verursacher von verunreinigten Strassen ihrer Verpflichtung die Strasse zu reinigen nicht nach, werden diese durch die Bauverwaltung oder den Werkhof aufgefordert, die Strassen innerhalb von 24 h zu reinigen.
Wird sie bis zur gesetzten Frist nicht gereinigt, reinigt der Werkhof die Strassen und die Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Kommt es durch denselben Verursacher wiederholt zu Verunreinigungen, behält sich die Gemeinde vor, die Strassen ohne Aufforderung zu reinigen und die Kosten direkt zu verrechnen.
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass es temporär zu Strassenverunreinigungen kommen kann und dankt allen, die die Strassen von sich aus zügig reinigen.