Prämienverbilligung der Sozialversicherung in Gommiswald
Wie die Gemeinde Gommiswald mitteilt, können Personen aus finanzschwachen Verhältnissen bis 31. März 2022 einen Antrag auf Prämienverbilligung 2021 stellen.

In der Gemeinde Gommiswald haben Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.
Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2022 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2022 massgebend.
Der Antrag kann online ausgefüllt werden
Auf der Webseite der SVA St. Gallen ist eine Selbstberechnung möglich. Das intelligente elektronische Formular kann seit Anfang 2022 online ausgefüllt und abgeschickt werden. Es wird darauf hingewiesen, unbedingt die Einreichfrist per 31. März 2022 einzuhalten.
Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen oder ihre Vertretung, die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind.
Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.