In Birwinken werden die Hundesteuerrechnungen versandt
Wie die Gemeinde Birwinken berichtet, werden die Hundesteuerrechnungen Mitte März 2023 versandt. Für den ersten Hund beträgt die Hundesteuer 80 Franken.
Die Hundesteuerrechnungen werden Mitte März 2023 versandt.
Für den ersten Hund beträgt die Hundesteuer 80 Franken pro Jahr, für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt lebend 130 Franken pro Jahr.
Falls man den Hund weggegeben hat oder dieser gestorben ist, sollte man dies melden. Man vermeidet damit, dass unnötigerweise eine Rechnung zugestellt wird.
Hunde müssen bei Amicus registriert werden
Tierhalter die einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, müssen bei Amicus registriert werden.
Als Hundehalter ist man verantwortlich, die Abgabe und Übernahme eines Hundes, die Ausfuhr eines Hundes ins Ausland, die Einfuhr eines Hundes aus dem Ausland und den Tod des Hundes bei Amicus und der Hundekontrollstelle Birwinken zu melden.
Wer einen Hund mit einem Erwachsenengewicht von mindestens 15 Kilogramm hält, muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen.
Der Hundehalter hat den Besuch des Hundeerziehungskurses auf Aufforderung der Gemeinde oder des Veterinäramtes nachzuweisen.
Pflichten der Tierhalter gemäss Hundegesetz
Hunde sind so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen.
Ebenfalls ist man als Hundehalter verpflichtet, den Hundekot aus Wiesen und Äckern zu beseitigen.
Gemeinde kann die Hundeerziehungskosten übernehmen
Für das Beseitigen von Hundekot kann man an allen Robidog-Kästen oder auf der Gemeindekanzlei gratis Hundesäckli beziehen.
Die Gemeinde übernimmt bei Vorzeigen der detaillierten Zahlungsquittungen (Kursveranstalter, Kursbezeichnung, Kurskosten) die Hundeerziehungskosten (maximal 50 Franken pro Jahr und Hund).
Die Kosten für den Sachkundenachweis werden nicht übernommen.