Schülertransporte – Entschädigung für Gymnasium

Zwei Sekundarschulen bieten den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr nicht an. Die SchülerInnen der Gemeinde Landiswil können den Unterricht in Bern, Burgdorf oder Thun besuchen.

Kinder (Symbolbild) - Gemeinde Burgdorf

Die obligatorische Schulpflicht der Volksschule umfasst neun Jahre, somit gehört das Gymnasium im 9. Schuljahr zur öffentlichen Volksschule. Falls der Schulweg für den auswärtigen Besuch des Gymnasiums für die SchülerInnen unzumutbar ist, hat die Gemeinde für die Transportkosten aufzukommen.

Die Einwohnergemeinde Landiswil übernimmt 75% der günstigsten Abonnementskosten (GA, Libero- oder Streckenabonnement) im öffentlichen Verkehr für den gymnasialen Unterricht. Das Abo kann auch für private Zwecke verwendet werden.

Die Eltern müssen die gewährte Kostenbeteiligung der Gemeinde anteilsmässig zurückerstatten, wenn das neunte Schuljahr vorzeitig abgebrochen wird.