Stadt Zürich

Rechtswidrig! Zürcher Heimbetreuerin gibt Medis zu spät – entlassen

Gerrit Fredrich
Gerrit Fredrich

Zürich,

In einem Wohnheim im Kanton Zürich wurde eine Heimbetreuerin entlassen. Sie hatte einer Bewohnerin die Medikamente zu spät und ohne Rückfrage gegeben.

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Personen in einem Pflegeheim. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • In einem Wohnheim im Kanton Zürich wurde eine Heimbetreuerin entlassen.
  • Ihre Kollegen hatten im Frühdienst, vergessen Medikamente zu geben.
  • Die Betreuerin holte das im Spätdienst nach, jedoch ohne einen Arzt zu fragen.

Das Ereignis geschah am 26. Dezember 2021 in einem Wohnheim im Kanton Zürich. Eine Betreuerin realisierte in ihrer Spätschicht, dass die Kollegen vom Frühdienst etwas Wichtiges vergessen haben.

Zwei Medikamentenabgaben an Heimbewohner wurden nicht überreicht. Also holt die Betreuerin das Versäumte nach und verabreicht dreieinhalb Stunden später als vorgeschrieben den beiden Bewohnern ihre Medis.

Wie die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet, werden in dem Heim Erwachsene mit einer kognitiven oder psychischen Beeinträchtigung betreut. Die Betreuerin informierte in diesem Fall weder Vorgesetzte noch zog sie einen Arzt zu Rate. Sie schrieb auch keinen Bericht.

Fristlose Kündigung landet beim kantonalen Verwaltungsgericht

Schliesslich erfuhr der Vorgesetzte von der Sache und entliess die Sozialpädagogin fristlos. Weil sich die Betreuerin aber gegen ihre Kündigung wehrte, ist der Fall beim kantonalen Verwaltungsgericht gelandet.

Haben Sie Vertrauen in unsere Altersheime?

Den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit lässt die Sozialpädagogin nicht auf sich sitzen. Aufgrund des schlechten Arbeitsklimas im Heim habe sie eine Eskalation befürchtet und die betroffenen Mitarbeiter schützen wollen. Sie habe «eine kollegiale Entscheidung» getroffen, die «zu keinen gesundheitlichen Problemen bei den Betroffenen» geführt habe.

Betreuerin bekommt Recht

Das Verwaltungsgericht hat der Betreuerin nun recht gegeben, die fristlose Kündigung sei rechtswidrig. Eine Kündigung auf den nächsten ordentlichen Kündigungstermin wäre zumutbar gewesen, befand das Gericht weiter. Die Frau hat darum Anspruch auf den Betrag, den sie während der Kündigungsfrist verdient hätte. Im Urteil ist von einem Streitbetrag unter 30'000 Franken die Rede.

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