Stadt Zürich

Zu Recht entlassen: Zürcher Lehrerin erklärte Maskenpflicht für freiwillig

Redaktion
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Zürich,

Eine Französischlehrerin in Zürich ermutigte ihre Schüler dazu, keine Masken im Unterricht zu tragen. Was folgte, war eine Kündigung. Diese ist gerechtfertigt.

Lehrerin im Unterricht
Eine Lehrerin im Unterricht. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Lehrerin in Zürich weigerte sich, die Maskenpflicht beim Unterricht zu befolgen.
  • Die Schulleitung kündigte der Französischlehrerin wegen Verletzung der Dienstpflicht.
  • Die Lehrerin legte Einspruch ein, das Verwaltungsgericht bestätigte jedoch die Kündigung.

Im Herbst 2020 stieg die Zahl der positiv auf das Coronavirus getesteten Personen in der Schweiz. Die Intensivbetten in den Krankenhäusern erreichten im November einen Höchstwert.

Die Schulleitung einer Berufsschule im Kanton Zürich reagierte besorgt und führte eine Maskenpflicht während des Unterrichts ein.

Eine Französischlehrerin, die seit knapp zwanzig Jahren an der Schule arbeitet, weigerte sich jedoch, die Maskenpflicht zu befolgen.

Wie die «NZZ» berichtet, zeigte sie ihren Schülern ein fragwürdiges Video, das angebliche negative Auswirkungen von Masken erklärt. Die Schulleitung reagierte, indem sie die Lehrerin verwarnt, da sie die Anordnung untergraben hatte.

Lehrerin ermutigte dazu, keine Masken zu tragen

Im Dezember meldeten besorgte Eltern, dass die Lehrerin die Schüler dazu ermutigt, keine Masken im Unterricht zu tragen. Es wird festgestellt, dass die Lehrerin ausdrücklich kommuniziert hat, dass das Tragen von Masken in ihrem Unterricht freiwillig sei.

Die Schulleitung setzte die Lehrerin vorübergehend vom Unterricht aus und sprach im Januar 2021 eine ordentliche Kündigung aus.

Die Lehrerin wehrte sich gegen ihre Kündigung und brachte den Fall vor das kantonale Verwaltungsgericht. Das Gericht entschied, dass die Kündigung gerechtfertigt ist.

Die Lehrerin hatte nicht nur Kritik an der Massnahme geäussert, sondern auch deren Umsetzung verweigert. Das Verhalten der Lehrerin wird nicht mehr von der Meinungsäusserungsfreiheit geschützt.

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