Zürich erklärt die Kein-Tempo-30-Initiative für gültig
Der Stadtrat Zürich hat dem Gemeinderat beantragt, die Initiative «Kein Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen» formell für gültig zu erklären.
Wie die Stadt Zürich mitteilt, wurde am 12. Mai 2022 bei der Stadtkanzlei die Volksinitiative «Kein Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen» eingereicht.
Sie verlangt, dass auf Hauptverkehrsachsen generell Tempo 50 gelten soll. Die Initiative ist mit der nötigen Stimmenzahl zustande gekommen.
Der Stadtrat hat sie geprüft und beantragt dem Gemeinderat, sie formell für gültig zu erklären.
Der Stadtrat lehnt die Forderung der Initiative ab
In der Sache lehnt der Stadtrat die Forderung der Initiative allerdings ab.
Es gibt zwingende Gründe, auch auf Hauptverkehrsachsen Tempo 30 anzuordnen, etwa wenn Anwohnende von übermässigem Lärm betroffen oder wenn Fussgänger stark gefährdet sind.
Das übergeordnete Recht zwingt die Behörden, im Einzelfall zu prüfen, ob eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 angezeigt ist.