Alt Nationalrat Christian Miesch erhielt Geld von Kasachstan-Lobbyist Thomas Borer
In der Kasachstan-Affäre soll Geld zwischen Lobbyist Thomas Borer und Alt-Nationalrat Christian Miesch geflossen sein. Ein «Fehler der Buchhaltung», heisst es.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor drei Jahren stellte der damalige SVP-Nationalrat Christian Miesch Geld von einem Kasachstan-Lobbyisten.
- Der Betrag wurde später aber wieder zurückbezahlt.
Die Kasachstan-Affäre geht in die nächste Runde. Bisher war bekannt, dass mehrere Lobbyisten im Auftrag des asiatischen Landes Parlamentarier instrumentalisierten oder zu teuren Reisen einluden. Geld soll aber nicht geflossen sein.
4635 Franken für ein Senioren-GA stellte Miesch in Rechnung. Nur: Als Nationalrat besass der SVP-Mann bereits ein GA. Pikant: Die Gruppe Schweiz - Kasachstan wussten nicht, dass Miesch Geld von Borer forderte.
Der Fall war damit abgeschlossen. Bis heute. Wie der «Tages-Anzeiger» nun berichtet, soll zwischen dem ehemaligen SVP-Nationalrat Christian Miesch und dem Kasachstan-Lobbyisten Thomas Borer doch Geld geflossen sein. Dies beweist ein Dokument, dass der Zeitung vorliegt. Konkret hat Miesch dem Ex-Botschafter Borer eine Rechnung für seine Aktivitäten als Sekretär der Gruppe Schweiz - Kasachstan gestellt.
Geld zurückbezahlt
Als der «Tagi» die Betroffenen mit den Vorwürfen konfrontierte, verneinten sie, dass Geld geflossen sei. Erst beim zweiten Anlauf räumte Miesch ein: «Klar ist Geld geflossen. Schliesslich hatte ich Borer eine Rechnung geschickt. Aber später habe ich es zurückbezahlt.» Als Beweis stellte der Alt-Nationalrat der Zeitung eine Kopie der Bankunterlagen zu. Und Borer gab zu Protokoll, dass die Zahlung ein Fehler seiner Buchhaltung gewesen sein.
Für Strafrechtsprofessor Mark Pieth wirft der Fall viele Fragen auf: «Warum braucht jemand ein GA, wenn er als Bundesparlamentarier bereits eines besitzt? Warum verrechnet jemand für die Arbeit als Sekretär einer parlamentarischen Gruppe einen solchen Pauschalbetrag und nicht die effektiv geleistete Arbeit? Und ist ein Betrag von 4635 Franken angemessen?», fragt er im «Tages-Anzeiger». Ob ein Strafbestand erfüllt sei, könne er nicht beurteilen. Für alle Beteiligten gibt die Unschuldsvermutung.