Bundesrat beantragt Regulierungsbremse und lehnt sie selbst ab
Der Bundesrat will Unternehmen von administrativen Arbeiten entlasten. Er hat deshalb Botschaften bestellt für ein Unternehmensentlastungsgesetz und eine Regulierungsbremse. Dieses Instrument lehnt er selber allerdings ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Wirtschaftsdepartement (WBF) habe den Auftrag erhalten, bis Ende des Jahres zwei Botschaften auszuarbeiten, hiess es in der Mitteilung des Bundesrates vom Freitag.
Die Idee einer Regulierungsbremse orientiert sich an der bestehenden Ausgabenbremse.
In der Vernehmlassung fand die Regulierungsbremse allerdings nur eine knappe Mehrheit, wie der Bundesrat schreibt. Besonders SVP, FDP, Mitte sowie die Wirtschaft fanden demnach Gefallen am Instrument. Es schaffe Transparenz über Regulierungskosten und lenke die Aufmerksamkeit auf die Belastung der Unternehmen.
Doch die Mehrheit der Kantone sowie SP, Grüne, GLP und EVP äusserten sich gegen die Regulierungsbremse. Unter anderem kritisierten sie laut Bundesrat die «bevorzugte Behandlung» der Interessen von Unternehmen im Gesetzgebungsprozess, und sie sähen Anwendungsschwierigkeiten.
Für die Schwelle, ab der die Bremse greifen soll, hatte der Bundesrat zwei Vorschläge zur Diskussion gestellt. Ein qualifiziertes Mehr soll demnach gelten, wenn neue politische Bestimmungen mehr als 10'000 Betriebe betreffen oder wenn über zehn Jahre Regulierungskosten von über 100 Millionen Franken auflaufen.
Der Bundesrat fällte angesichts des Vernehmlassungsergebnisses einen ungewöhnlichen Entscheid: Er will zwar eine Botschaft ans Parlament ausarbeiten und die Motion der FDP-Fraktion erfüllen. Er will den Räten aber keinen Antrag auf Zustimmung zu dem Instrument stellen.
Denn die Landesregierung sieht in einer Regulierungsbremse die Gefahr, dass eine Minderheit Reformen blockieren könnte. Ebenso könnte durch die Regulierungsbremse zusätzliche Bürokratie entstehen.
Für die Einführung einer Regulierungsbremse müsste die Verfassung geändert werden. Nach dem Parlament hätte deshalb das Stimmvolk das letzte Wort dazu.
Weniger umstritten war das Unternehmensentlastungsgesetz (UEG). In ihm sollen Massnahmen zur administrativen Entlastung von Unternehmen verankert werden. Mit einer Erweiterung des Angebots von «EasyGov» sollen die Digitalisierungsvorteile bei Behördengängen besser ausgeschöpft werden.
Die Mehrheit der Parteien, die Wirtschaft und die Branchenverbände unterstützten die Vorlage in der Vernehmlassung. Die Entlastung für Unternehmen könne die Standortattraktivität erhöhen. Für die ablehnende Minderheit stellte sich die Frage, ob es ein UEG braucht und ob bei der Vorlage das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmt.
Zu der vom Bundesrat nun geplanten Vorlage gehören unter anderem konsequente Regulierungsfolgen-Abschätzungen, die Prüfung von Vereinfachungen für Unternehmen bei neuen Vorlagen, ein Monitoring und die gesetzliche Verankerung der Plattform «EasyGov».