Bundesrat erwägt Rettungsschirm für Strombranche
Der Bundesrat will auf die hohen Energiepreise reagieren. Er prüft nun einen Rettungsschirm für die Strombranche.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bund möchte die Stromversorgung in der Schweiz weiterhin sicherstellen.
- Dafür prüft der Bundesrat einen Rettungsschirm für die Strombranche.
- Unternehmen sind gefordert, adäquat zu handeln.
Die Energiepreise schiessen in die Höhe. Jetzt reagiert der Bundesrat darauf. Mit einem Rettungsschirm für bestimmte Stromunternehmen soll einem Ausfall vorgebeugt werden. Dieser wird jetzt geprüft, so soll die Stromversorgung in der Schweiz sichergestellt werden.
Rettungsschirm soll Ausfall verhindern
Der Bundesrat reagiert auf die hohen Preisausschläge auf den Energiemärkten und prüft einen Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen. Seit Ende 2021 seien auf den Energiemärkten hohe Preisausschläge zu beobachten. Diese hätten mit dem Krieg in der Ukraine in einem bisher nicht bekannten Ausmass zugenommen.
Das wiederum führe zu einem stark erhöhen Liquiditätsbedarf von Stromunternehmen, die im Handel tätig seien. Dies schreibt der Bundesrat am Donnerstag in einer Mitteilung. Ein unkontrollierter Ausfall eines grösseren Unternehmens könnte die Versorgungssicherheit der Schweiz gefährden und eine Kettenreaktion nach sich ziehen.
Bund vertieft Gespräche mit Stromunternehmen
Um das zu vermeiden und die Stromversorgung auch bei einer Verschärfung der Situation zu gewährleisten, hat der Bundesrat Folgendes beschlossen: Die Arbeiten für einen Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen sowie eine entsprechende gesetzliche Grundlage soll vorangetrieben werden.
Dazu vertieft der Bund die Gespräche mit den wichtigsten Stromunternehmen im Hinblick auf eine kurze Vernehmlassung. Ein entsprechendes dringliches Bundesgesetz müsste in der Sommersession 2022 in den eidgenössischen Räten im Sonderverfahren beraten. Dieses solle dringlich in Kraft gesetzt werden, so die Mitteilung.
So soll Strombranche resistenter gemacht werden
Grundsätzlich seien aber in erster Linie die Unternehmen selbst gefordert. Der Bund will nur subsidiär zu den Unternehmen selbst und ihren Fremd- und Eigenkapitalgebern tätig werden. Dabei sollen die Bedingungen für eine allfällige Unterstützung sehr streng sein, um so Fehlanreize zu verhindern.
Dazu gehören gemäss der Mitteilung Transparenzvorschriften, eine marktgerechte Verzinsung, ein Dividendenausschüttungsverbot sowie Sicherheiten in Form von Verpfändung von Aktien. Der geplante Rettungsschirm soll zudem auch nur temporär zur Verfügung stehen. In der langen Frist plant der Bund zudem eine Reihe von weiteren Massnahmen, um die Strombranche widerstandsfähiger zu machen.