Bundesrat regelt Hilfe für von Autismus betroffene Kinder

Nachdem die Kostenübernahme bisher provisorisch geregelt war, will der Bundesrat intensive Frühintervention bei Kindern mit Autismus nun gesetzlich fördern.

Eine Mutter hilft ihrem autistischen Kind, bei einer Lernübung konzentriert zu bleiben. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die intensive Frühintervention bei Kindern mit Autismus soll staatlich unterstützt werden.
  • Hierzu soll sich das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung ändern.
  • Die IV wird dabei maximal 30 Prozent der durchschnittlichen IFI-Kosten übernehmen.

Der Bundesrat will die Finanzierung der intensiven Frühintervention bei Kindern mit schweren Autismus-Störungen durch die Invalidenversicherung und die Kantone sicherstellen. Die Gesamtkosten werden auf rund 60 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.

Die Obergrenze der von der IV übernommenen Kosten wird jedoch bei 30 Prozent der durchschnittlichen Kosten einer Frühintervention festgesetzt, was pro Jahr maximal etwa 18 Millionen Franken entspricht, wie die Landesregierung in ihrer am Mittwoch verabschiedeten Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) schreibt.

Die Änderung des IVG habe keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, hiess es weiter. Gemäss der Botschaft des Bundesrats begrüsste die Mehrheit der Teilnehmenden an der Vernehmlassung die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine permanente Kostenbeteiligung der IV. Entscheiden darüber wird das Parlament.

Kostenübernahme bisher provisorisch geregelt

Die intensive Frühintervention (IFI) bei Kindern mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen im Vorschulalter kann das Verhalten sowie die sozialen und kommunikativen Fähigkeiten der betroffenen Kinder verbessern. Pro Jahr sind in der Schweiz rund 270 Kinder oder etwa 0,3 Prozent eines Jahrgangs von frühkindlichem Autismus betroffen.

Die IFI umfasst medizinische und pädagogische Massnahmen. Ihre Wirksamkeit ist heutzutage wissenschaftlich breit anerkannt. Bis anhin war die Übernahme der Kosten für die IFI provisorisch über Vereinbarungen zwischen der IV und den Einrichtungen, die in der Schweiz IFI anbieten, geregelt.

Seit 2019 und noch bis 2026 ist die IFI Gegenstand eines Pilotversuchs, um die zentralen Punkte und die Finanzierung zu klären. Es hat sich gemäss der Botschaft gezeigt, dass eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Kantonen angemessen sei. Mit der vorgeschlagenen Änderung des IVG will der Bundesrat sicherstellen, dass die IV ihr Engagement nach 2026 nahtlos fortsetzt.