Diese Änderungen treten am 1. September in der Schweiz in Kraft

Neue Bestimmungen, darunter striktere Richtlinien für Krankenkassen bei der Akquise von Kunden und Massnahmen gegen Wölfe, werden am 1. September wirksam.

Schön fürs Auge, schlecht für die Biodiversität – der Sommerflieder: Gewisse gebietsfremde Pflanzen dürfen ab dem 1. September in der Schweiz weder verschenkt noch verkauft werden. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Ein Verkaufsverbot für gewisse invasive Pflanzen, strengere Regeln für Krankenkassen beim Werben um Kunden und präventive Abschüsse von Wölfen: Diese neuen Bestimmungen treten in der Schweiz am 1. September in Kraft.

NEOPHYTEN

Gewisse gebietsfremde Pflanzen dürfen ab dem 1. September in der Schweiz weder verschenkt noch verkauft werden. Auch die Einfuhr ins Land ist mit dem Inkrafttreten der vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsänderung untersagt. Betroffen sind etwa Kirschlorbeer, Schmetterlingsstrauch und Blauglockenbaum. Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, sind von dem Verbot nicht betroffen.

Mit der Neuregelung setzte die Landesregierung einen Wusch des Parlaments um. Dabei erweiterte er auch das sogenannte Umgangsverbot. Eine Reihe von invasiven, gebietsfremden Pflanzen darf damit grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Sie dürfen weder auf den Markt gebracht, noch gepflanzt oder vermehrt werden. Dieses Verbot betrifft unter anderem den Götterbaum, Ambrosien und den Riesen-Bärenklau. Ziel der Massnahmen ist es zu verhindern, dass die betroffenen Arten sich ausbreiten und in der Umwelt Schaden anrichten.

GROSSRAUBTIERE

Ab dem 1. September und bis Ende Januar können sich die Kantone vom Bund wiederum präventive Wolfsabschüsse bewilligen lassen. Das bedeutet, dass Wölfe auch geschossen werden dürfen, bevor sie Schäden anrichten. Der Kanton Graubünden kündigte Mitte August an, er wolle im Herbst und im Winter zwei Drittel aller diesjährigen Jungwölfe und zwei ganze Wolfsrudel schiessen.

Insgesamt handelt es sich um mindestens 35 der etwa 120 im Bündnerland lebenden Wölfe. Die Rechtsgrundlagen für präventive Abschüsse – die Teil des revidierten Jagdgesetzes sind – hatte der Bundesrat im November 2023 befristet in Kraft gesetzt und zugleich die entsprechende Verordnung angepasst. Damit waren bereits zwischen dem 1. Dezember des vergangenen Jahres und dem 31. Januar 2024 Abschüsse möglich. In dieser Zeit wurden rund 50 Tiere erlegt.

KRANKENKASSEN

Versicherern ist ab dem 1. September die sogenannte telefonische Kaltakquise untersagt. Mit der Verordnungsänderung will der Bundesrat insbesondere unerwünschten Anrufen von Krankenkassen oder Unternehmen, die Kunden an Krankenkassen vermitteln, einen Riegel schieben. Versicherer dürfen neu mit Personen, die noch nie bei diesem Versicherer versichert waren oder dies seit mehr als drei Jahren nicht mehr sind, keinen Kontakt aufnehmen.

Die Neuregelung sieht auch vor, dass der Vermittler oder die Vermittlerin einer Versicherung bei einem Beratungsgespräch verpflichtet ist, ein Protokoll zu erstellen und es von der Kundin oder dem Kunden unterzeichnen zu lassen. Neu gilt ausserdem eine Obergrenze für die Entschädigung der Vermittlertätigkeit. Versicherer, die gegen diese Regeln verstossen, müssen mit einer Busse von bis zu 100'000 Franken rechnen.

IMPORTEIER

Ab dem 1. September wird das Kontingent für Importeier bis zum Jahresende um 7500 Tonnen auf 24'928 erhöht. Das entspricht einer Erhöhung um 43 Prozent. Dem Antrag der Eierbranche an das Bundesamt für Landwirtschaft hatte der Bundesrat Mitte August zugestimmt.

Damit soll die Versorgung der Konsumentinnen und Konsumenten mit Eiern für die nächsten Monate sichergestellt werden, denn die Nachfrage nach Eiern ist weiterhin hoch. Jährlich dürfen 17'428 Tonnen Konsumeier zu einem tiefen Zollansatz importiert werden. Im laufenden Jahr war dieses Teilzollkontingent bereits Ende April 2024, also drei Wochen nach Ostern, zur Hälfte aufgebraucht. Ende Juli verblieben vom Kontingent noch weniger als 20 Prozent.

PERSONENDATEN

Ab dem 15. September ermöglicht ein neuer Datenschutzrahmen einen sicheren Austausch von Personendaten zwischen der Schweiz und zertifizierten US-Unternehmen.

Der Bundesrat setzte damit die USA auf die Liste der Länder mit einem angemessenen Datenschutzniveau. Insbesondere die Zertifizierung für US-Unternehmen und ein neues US-Datenschutzgericht erlauben künftig die Übermittlung von Personendaten aus der Schweiz an zertifizierte Unternehmen in den USA ohne zusätzliche Garantien.