Kantone dürfen ab Februar Biber schiessen – Naturschützer sauer
Die Kantone können ab Februar einzelne Biber schiessen. Der Bundesrat hat dies neu so geregelt. Naturschutzorganisationen befürchten willkürliche Abschüsse.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab Februar sind Biber-Abschüsse unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
- Dies, wenn Biber erhebliche Schäden anrichten oder Menschen gefährden.
- Naturschutzorganisationen sprechen von zu schwammig formulierten Bestimmungen.
Nicht nur der Wolf sorgt in der Schweiz immer wieder für Ärger. Auch die rund 5000 in der Schweiz lebenden Biber geben zu reden.
Jetzt hat sich der Bundesrat mit den Nagetieren beschäftigt und neue Regeln für sie formuliert. Darin heisst es, dass Kantone sie ab Februar unter bestimmten Bedingungen schiessen dürfen.
Nämlich dann, wenn sie Menschen gefährden oder erhebliche Schäden anrichten. Zum Beispiel, wenn durch Biberdämme Bäche überlaufen und so Wiesen oder Gebäuden überschwemmt werden.
Naturschützer: Ermöglicht willkürlichen Abschuss
Diese neuen Bestimmungen stossen Naturschutzorganisationen wie WWF Schweiz, Pro Natura und Birdlife sauer auf. Sie halten die Regeln für unnötig, wie «SRF» berichtet.
Die Bestimmungen des Bundes zum Biber seien zu schwammig formuliert, es fehle eine klar definierte Schadensschwelle.
Raffael Ayé, Geschäftsführer von Birdlife, glaubt, dass dies den willkürlichen Abschuss ermögliche.
Die neuen Regeln bezeichnet er sogar als gesetzeswidrig. Schliesslich könne das Jagdgesetz nicht einfach mit einer solchen Verordnung übersteuert werden.
Kantone würden zum Schutz vor Biberschäden schon zahlreiche alternative Massnahmen ergreifen. Unter gewissen Bedingungen seien Biber-Abschüsse schon lange erlaubt. Doch dazu sei es bisher noch nie gekommen.
Biberbestand soll nicht verkleinert werden
Mit der Petition «Rettet den Biber» fordern mehrere Naturschutzorganisationen deshalb, dass die Kantone die neuen Bestimmungen gar nicht umsetzen.
Sie sollen stattdessen ihren bisherigen vernünftigen Umgang beibehalten.
Christof Angst, Leiter der Biberfachstelle des Bundes, spricht hingegen davon, dass es nun klare Regeln gebe: «Damit eben nicht Wildwest herrscht, sind Regeln aufgestellt worden, unter welchen Umständen wer eingreifen kann.»
Die zusätzliche Verordnung des Bundes habe die allgemeinen Regeln des Jagdgesetzes detaillierter definiert. Zudem sei – anders als beim Wolf – nicht geplant, den Tierbestand zu verkleinern.