Kompromiss bei Strafen für Raser steht definitiv

Die eidgenössischen Räte haben sich bei den Strafen für Raser definitiv geeinigt. Der Nationalrat hat der vom Ständerat abgeänderten Version eines Kompromissvorschlags zugestimmt, der ursprünglich von der grossen Kammer selbst stammt. Damit bleibt es grundsätzlich bei einer Mindeststrafe von einem Jahr – Ausnahmen sind aber möglich.

Ein Auto rast über eine Strasse. - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Bei der Entscheidung am Mittwoch ging es nur noch um eine rechtstechnische Frage. Oppositionslos folgte der Nationalrat dem einstimmigen Antrag seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N). Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Ursprünglich wollten beide Kammern den Gerichten bei der Ahndung von Raserdelikten mehr Spielraum geben und die Mindeststrafe abschaffen. Eine Referendumsdrohung der Stiftung Roadcross bewog das Parlament zu einer Kehrtwende.

Neu soll nun die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug unterschritten werden können, wenn ein Automobilist «aus achtenswerten Beweggründen» gehandelt hat oder wenn er oder sie noch unbescholten ist. Entsprechend soll auch bei Raserdelikten die grundsätzliche Mindestentzugsdauer des Führerausweises von zwei Jahren auf zwölf Monate gesenkt werden können.

Im Grundsatz hatten beide Kammern der Kompromisslösung schon vor Beginn der Frühjahrssession zugestimmt. Der Nationalrat musste sich nochmals mit der Sache befassen, weil der Ständerat den Gesetzestext in der Wintersession nochmals umformuliert hatte, um mehr Klarheit bei dessen Auslegung zu schaffen.

Die Zustimmung der grossen Kammer war erwartet worden. Dies auch, da sonst auch alle anderen Ziele der Gesetzesrevision dahingefallen wären.

Der Bundesrat verfolgt mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes drei Absichten: Er will die Emissionen von Treibhausgasen verringern, die Verkehrssicherheit erhöhen und das automatisierte Fahren ermöglichen. Diese Hauptstossrichtungen waren in beiden Räten unbestritten.