Mehrwertsteuer und direkte Bundessteuer: Verfassungsgrundlage verlängert bis 2035
Bei der Abstimmung zur neuen Finanzvorlage zeichnet sich ein klares Ja ab. Bei einer Ablehnung hätte ein Shutdown gedroht.
Das Stimmvolk hat voraussichtlich klar Ja gesagt zur neuen Finanzordnung 2021. Das zeigt die Trendrechnung von gfs.bern im Auftrag der SRG. Die Verfassungsgrundlage zur Erhebung von direkter Bundessteuer und Mehrwertsteuer wird damit bis Ende 2035 verlängert.
Es handelt sich um die beiden wichtigsten Einnahmequellen des Bundes. Dieser hatte 2017 aus der Mehrwertsteuer 22,9 Milliarden Franken eingenommen, aus der direkten Bundessteuer 20,9 Milliarden Franken. Das sind zusammen nahezu zwei Drittel der gesamten Bundeseinnahmen. Aus den Einnahmen der direkten Bundessteuer erhalten die Kantone 17 Prozent.
Kein Plan B
Wäre die Vorlage abgelehnt worden, hätte der Shutdown gedroht. Die Schweiz sei mit einem Drittel der Einnahmen schlicht und einfach nicht finanzierbar, hatte Finanzminister Ueli Maurer im Abstimmungskampf gesagt. Einen Plan B gab es nach seinen Angaben nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Es zeichnet sich ein Ja ab zur Finanzordnung 2021.
- Die Verfassungsgrundlage zur Erhebung von direkter Bundessteuer und Mehrwertsteuer wird bis Ende 2035 verlängert
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Nau - Ueli Maurer im Januar zur Abstimmung
Skeptisch war gemäss Umfragen vor allem die Wählerschaft der SVP. Den Widerstand gegen Verlängerung der Steuern orchestrierte aber das libertäre Lager, das erstmals in einem Abstimmungskampf prominent in Erscheinung getreten war.
Auftritt der Libertären
Angeführt wurde es von der Unabhängigkeitspartei (UP). Ihr ging es darum, das Wachstum des Staates zu bremsen. Dieses schade der Freiheit der Schweizerinnen und Schweizer, argumentiert die UP. Als libertäre Partei will sie den Einfluss des Staates generell zurückdrängen. In dem Nein-Komitee sassen auch Vertreter von SVP, FDP sowie Anhänger der Piraten und Jungfreisinnigen.
Im Parlament war die Lust auf Experimente weniger ausgeprägt. Die Fraktionen hatten sich geschlossen hinter die neue Finanzordnung gestellt. Diskussionen gab es trotzdem. Diese drehten sich vor allem um die Dauer der Verlängerung.
Historische Befristung
Die Befristung hat historische Gründe. Der Bund erhebt erst seit rund 100 Jahren Steuern. Bis zum ersten Weltkrieg erzielte er seine Einnahmen vorwiegend durch Zölle. In den Kriegsjahren wurden mehrmals Kriegs- und Wehrsteuern erhoben, teils gestützt auf Notrecht. Erst mit einer Volksabstimmung von 1958 wurden die Wehr- und auch die Warenumsatzsteuer befristet in der Verfassung verankert.