Menschenrechtsgerichtshof soll sich an Kernaufgabe halten

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat unterstützt eine Motion, die den Gerichtshof dazu auffordern soll, sich auf seine Hauptaufgaben zu konzentrieren.

Menschenrechtsgerichtshof
Der Eurpöische Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg in Frankreich. (Archiv) - EPA/CHRISTOPHE KARABA

Die Kritik am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach dem Urteil im Fall der Klimaseniorinnen reisst nicht ab. Der Bundesrat ist bereit, mit den anderen Vertragsstaaten darauf hinzuwirken, dass sich der Gerichtshof in Strassburg an seine Kernaufgabe hält.

Er beantragt ein Ja zu einer Motion von FDP-Ständerat Andrea Caroni (AR), in der es heisst, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) solle keine ideellen Verbandsbeschwerden zulassen und nicht «mittels ausufernder Auslegung der Grundrechte den legitimen Ermessensspielraum der Staaten einschränken».

Als Massnahme schwebt Caroni die Aushandlung eines entsprechenden verbindlichen Protokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Der Bundesrat veröffentlichte seine Stellungnahme am Donnerstag. Seine Abstimmungsempfehlung begründete er nicht.

Kontroverse um EGMR-Urteil

Am vergangenen 9. April veröffentlichte der EGMR sein Urteil zur Klage der Klimaseniorinnen; er stellte eine Verletzung der EMRK fest. Damit hatte der Gerichtshof die Konvention auf den Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels ausgeweitet und eine Beschwerdelegitimation für Vereine in Klimafragen bejaht.

Dazu hielt der Bundesrat Ende August fest, dass die Rechtsprechung nicht zu einer Ausweitung des Geltungsbereichs der EMRK führen dürfe. Eine Erweiterung des Verbandsbeschwerderechts auf Klimafragen lehnt er ab. Diese Stellungnahme zum Urteil löste scharfe Kritik aus. Auch das Parlament kritisierte das EGMR-Urteil.

Als Nächstes entscheidet der Ständerat über die Motion.

Kommentare

User #3504 (nicht angemeldet)

Manche Studien basieren auf Korrelationen statt auf Kausalitäten, sagen also nicht unbedingt etwas über ursächliche Zusammenhänge aus. Klinisch identifizierte Todesfälle können also nicht immer der Klimaerwärmung zugeordnet werden. Im Fall der Klage der Klimaseniorinnen beim EGMR basierte die Klage jedoch auf bewiesenen Kausalitäten: auf 267 belegten Todesfällen; die Klage der Klimaseniorinnen hatte deshalb Erfolg. Diese 267 vom Bundesrat verursachten Todesfälle entstanden deshalb aus Menschenrechtsverletzungen.

User #1306 (nicht angemeldet)

Die Menschenrechte werden zunehmend instrumentalisiert!🙁

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