Nationalratskommission für Ausnahmeregel bei Kriegsmaterialausfuhr

Der Bundesrat soll künftig in Ausnahmefällen bei Kriegsmaterial von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte abweichen können – das will auch die SIK-N.

Der Bundesrat soll in Ausnahmefällen von den Exportkriterien für Kriegsmaterial abweichen können. Das will nach dem Ständerat auch die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Bundesrat soll in Ausnahmefällen von den Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialausfuhren abweichen können. Nach dem Ständerat will auch die zuständige Nationalratskommission das Kriegsmaterialgesetz anpassen.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-N) beantragt der grossen Kammer mit 14 zu 9 Stimmen, eine entsprechende Motion aus dem Ständerat anzunehmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. In den Augen der Mehrheit bedeutet die Motion keinen Freipass für Kriegsmaterial-Exporte.

Die Motion will, dass der Bundesrat bei Kriegsmaterial von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte abweichen können soll, wenn ausserordentliche Umstände vorliegen. Ebenfalls tun können soll er dies, wenn die Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes es erfordert.

Bundesrat steht auch hinter der Motion

Der Bundesrat muss dabei die Sicherheitspolitischen Kommissionen der Räte innert 24 Stunden über seinen Beschluss informieren. Wird die Abweichung von den Bewilligungskriterien per Verordnung umgesetzt, muss diese befristet sein.

Auch der Bundesrat stellt sich hinter die Motion. Diese stammt aus der Feder der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SIK-S). Der Ständerat nahm sie in der Herbstsession an. Stimmt auch der Nationalrat zu, kann der Bundesrat die Gesetzesänderung in Angriff nehmen.