Kommissionen wollen Gegenvorschlag zu Feuerwerksverbot
Die beiden zuständigen Kommissionen des Parlaments wollen einen Gegenvorschlag zur Feuerwerksinitiative ausarbeiten.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Initiative für eine Einschränkung von Feuerwerk soll einen Gegenvorschlag erhalten.
- Das Begehren will ein Verbot von lauten Feuerwerken in die Verfassung schreiben.
- Nun können die Gesetzesarbeiten für den Gegenvorschlag beginnen.
Wer Böller anzünden will, soll dafür künftig eine Bewilligung einholen müssen. Das fordern die zuständigen Parlamentskommissionen. Sie wollen damit ein Anliegen einer Volksinitiative aufnehmen, die ein Verbot von lauten Feuerwerken in der Verfassung verankern will.
Ständeratskommission stimmt Gegenvorschlag mit 10 zu 1 Stimmen zu
Die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Ständerats (WBK-S) hat einem Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» grundsätzlich zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Der Entscheid fiel demnach mit 10 zu 1 Stimmen.
Nun kann die Schwesterkommission des Nationalrats, welche eine Bewilligungspflicht für laute Feuerwerkskörper vorgeschlagen hat, die Gesetzesarbeiten aufnehmen.
Geht es nach der WBK-S, soll es eine gezielte Regelung für Knallkörper ohne visuelle Effekte – beispielsweise Böller – geben, ohne jedoch Feuerwerkskörper allgemein zu verbieten oder einer Bewilligungspflicht zu unterstellen.